Asylbewerber wegen Diebstahls verurteilt
Autor: Jennifer Opel
Forchheim, Donnerstag, 30. März 2017
Jennifer Hauser Direkt aus dem Gefängnis wurde ein 28-jähriger Georgier in den Sitzungssaal 1 des Forchheimer Amtsgerichts gebracht. Weil er zum letzten Ver...
Jennifer Hauser
Direkt aus dem Gefängnis wurde ein 28-jähriger Georgier in den Sitzungssaal 1 des Forchheimer Amtsgerichts gebracht. Weil er zum letzten Verhandlungstermin nicht erschienen war, wurde er trotz des eher kleineren Delikts zwischenzeitlich festgenommen, um die Verhandlung nicht erneut zu gefährden.
Der 28-Jährige war im vergangenen Jahr dabei erwischt worden, wie er mehrere elektronische Geräte in einem Laden in der Bayreuther Straße entwendet hatte. Vor Gericht gab er an, dass er diese gegen Drogen tauschen wollte. Auch zum Tatzeitpunkt sei er betäubt gewesen.
Der junge Mann, der eigentlich in Nordrhein-Westfalen auf seinen Asylbescheid wartet, ist vor einem Jahr und acht Monaten nach Deutschland gekommen. Seine Frau und die beiden Kinder sind noch in Georgien. "Dort habe ich immer gearbeitet. Ich bin nicht hierher gekommen, um zu klauen", sagte er vor Gericht.
Er wolle auch hier arbeiten. Eine Dolmetscherin übersetze das Gesagte. Nach Forchheim sei er gekommen, da er einen Landsmann, der hier in einer Asylbewerber-Unterkunft lebt, besuchen wollte. Dass er bei dem Besuch geklaut hatte, räumte er ein.
Seit Anfang März hat er nun in Haft gesessen, konnte an einem Verhandlungstag auch nicht teilnehmen, weil er stark3 Entzugserscheinungen hatte. Die Zeit im Gefängnis habe ihm gut getan. Er habe verstanden, dass es so nicht weitergehen könne, sagte er. Der 28-Jährige ist in Deutschland bereits vorbestraft. Einmal wurde er wegen Urkundenfäschung und einmal wegen gemeinschaftlichem Diebstahl verurteilt.
Die letzten Wochen im Gefängnis seien ihm aber eine Lehre gewesen, übersetzte die Dolmetscherin seine Aussage.
100 Arbeitsstunden
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft konnte die einschlägigen Vorstrafen jedoch nicht übersehen und forderte eine Freiheitsstrafe von vier Monaten auf Bewährung. Als Bewährungsauflage forderte er unter anderem 100 Arbeitsstunden und ein Drogenkonsumverbot. In seinen Schlussworten sagte er, dass er es bereue, diese Tat begangen zu haben, und brachte als Grund noch einmal die Drogenabhängigkeit an.
Richterin Silke Schneider verurteilte ihn zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe auf Bewährung. Drei Jahre muss er sich bewähren und in den nächsten fünf Monaten 100 Arbeitsstunden leisten. "Zeit haben Sie ja genug", sagte sie. Die Stunden muss er dort ableisten, wo er untergebracht ist, also in Nordrhein-Westfalen.