Druckartikel: Apfelschorle ruiniert Damenkleidung

Apfelschorle ruiniert Damenkleidung


Autor: Pauline Lindner

Forchheim, Donnerstag, 14. April 2016

Ein 28-jähriger Forchheimer wohnt oberhalb eines Bekleidungsgeschäfts auf der Hauptstraße. Vom Fenster seiner Wohnung aus soll er im vergangenen Oktober Apf...


Ein 28-jähriger Forchheimer wohnt oberhalb eines Bekleidungsgeschäfts auf der Hauptstraße. Vom Fenster seiner Wohnung aus soll er im vergangenen Oktober Apfelschorle auf im Freien vor der Ladentür ausgestellte Damenbekleidung geschüttet haben. So stand es jedenfalls im Strafbefehl, gegen den der junge Mann nun Einspruch eingelegt hat.
Der Geschäftsinhaber hatte ihn wegen Sachbeschädigung angezeigt und ein Zivilverfahren wegen Schadensersatz angestrengt. Die begossenen Waren hatten einen Wert von fast 1400 Euro.
Die Hälfte wollte er von dem Obermieter ersetzt haben. Im Strafverfahren war der Angeklagte nicht durch einen Anwalt vertreten, hatte aber seine Eltern als Zeugen mitgebracht. "Nach Aktenlage sieht es nicht gut aus", bilanzierte Richterin Silke Schneider schon vor dem Prozess und unterbreitete dem Angeklagten deshalb einen Vorschlag.
Wenn er die Schadensersatzforderung anerkenne, würde sie das Verfahren einstellen. Staatsanwalt Stefan Meyer konnte sich damit auch anfreunden. Der junge Mann erklärte noch, dass die Anzeige aus langjährigen Nachbarschaftsstreitigkeiten entstanden sei.
Er seinerseits habe seit acht Jahren darauf verzichtet, den Ladenbesitzer anzuzeigen. Er ließ sich darüber aufklären, wie viele Kosten im Zivilprozess auf ihn zukämen. Eine Summe von knapp 200 Euro stand im Raum.
Nach kurzer Bedenkzeit entschied sich der junge Mann dann: "Es tut gescheit weh, aber es ist wohl klüger wegen des Jobs."


Kein Makel

Der Angeklagte hat sich nämlich bei der Bundeswehr beworben, und diese hat ein weitreichendes Auskunftsrecht, zum Beispiel aus dem Bundeszentralregister.
Richterin Schneider nahm die Anerkenntnis zu Protokoll und stellte im gleichen Zug das Strafverfahren ein. Somit hat der potenzielle Soldat keinen Makel, weswegen seine Bewerbung abschlägig beschieden werden könnte.