Antrag auf Steuersenkung abgelehnt
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Geroda, Freitag, 17. März 2017
Einen Antrag von Manfred Emmert auf Senkung der Realsteuerhebesätze - Grundsteuer A und B - im Markt Geroda beschäftigte die Räte. Nachdem die Stellungnahme...
Einen Antrag von Manfred Emmert auf Senkung der Realsteuerhebesätze - Grundsteuer A und B - im Markt Geroda beschäftigte die Räte. Nachdem die Stellungnahme der Finanzverwaltung ausführlich betrachtet worden war, folgten die Gemeinderäte den Empfehlungen der Finanzverwaltung und lehnten den Antrag ab. Die Realsteuerhebesätze werden derzeit nicht erhöht und nicht gesenkt.
Vergleich der Gemeinden
Die Stellungnahme der Finanzverwaltung beinhaltete, dass von den Landkreisgemeinden bei der Grundsteuer A neben dem Markt Geroda noch weitere sechs Gemeinden ebenfalls einen Hebesatz von 350 Prozentpunkten und weitere sechs Gemeinden einen höheren Hebesatz haben. Bei der Grundsteuer B besitzt neben dem Markt Geroda noch eine Landkreisgemeinde ebenfalls einen Hebesatz von 330 Prozentpunkten. Allerdings weisen 15 Gemeinden einen höheren Hebesatz auf.Auch sei aus der Übersicht über die Hebesätze im Landkreis ersichtlich, dass sechs Gemeinden im Jahr 2016 die Hebesätze bei der Grundsteuer sowohl bei der Grundsteuer A als auch bei der Grundsteuer B erhöht haben. Zudem liegen im Vergleich zum Landkreisdurchschnitt die Hebesätze im Markt Geroda bei der Grundsteuer B 7,8 Prozent unter dem Landkreisdurchschnitt und bei der Grundsteuer A 8,08 Prozent über dem Landkreisdurchschnitt. Ein Vergleich mit dem Landesdurchschnitt vergleichbarer Gemeinden aus dem Jahr 2015 zeige, dass hier die Hebesätze auf Landesebene sowohl bei der Grundsteuer A mit 390 Prozentpunkten als auch bei der Grundsteuer B mit 357 Prozentpunkten erheblich über den Hebesätzen des Marktes Geroda sind.
Von Rang vier auf 24
2016 rangierte Geroda im Vergleich der Umlagekraftzahlen bei den 26 Landkreisgemeinden je Einwohner gerechnet, bedingt durch höhere Steuereinnahmen, auf Platz vier, 2017 nur auf Platz 24, heißt es im Zahlenwerk.Die Finanzverwaltung verwies auf die Änderung der Umlagekraftberechnung im Jahr 2016. Bei den Gemeinden, die ihre Hebesätze unter dem Nivellierungssatz festgelegt haben, führt die Neuregelung auch dazu, dass die Gemeinde reicher gerechnet wird als tatsächlich Steuermittel zur Verfügung stehen. So sei zu erwarten, dass wegen der Änderungen noch weitere Gemeinden ihre Realsteuerhebesätze anheben. Zudem werde durch die Änderungen bei Steuerzahlern das gute Ergebnis der Steuerjahre 2016 und 2015 in Zukunft nicht mehr erreicht werden.
Die Finanzverwaltung betonte, dass die Wassergebühren zum 1. Juli 2016 von 79 Cent/m³ auf 65 Cent/m³ und die Kanalgebühren von 1,98 Euro/m³ auf 1,65 Euro/m³ gesenkt wurden. Sie verwies darauf, dass sich für die Gemeinde ab 2017 höhere Belastungen wegen der Änderung der Besoldung im Gesetz für kommunale Wahlbeamte und -beamtinnen (KWBG), Artikel 59 bis 61 (Pflichtehrensold und freiwilliger Ehrensold, Höhe des Ehrensolds und jährliche Sonderzahlung) ergeben würden. In Zukunft seien auch Aufwendungen zur Dorfentwicklung zu erwarten. Eine Senkung der Realsteuerhebesätze ist aus Sicht Verwaltung nicht sinnvoll und nicht zu empfehlen. gl