Der Freistaat Bayern hat im Mai ein "Landespflegegeld" in Höhe von jährlich 1000 Euro eingeführt, das Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern in Anspruch nehmen können. Das Landes...
Der Freistaat Bayern hat im Mai ein "Landespflegegeld" in Höhe von jährlich 1000 Euro eingeführt, das Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 mit Hauptwohnsitz in Bayern in Anspruch nehmen können. Das Landespflegegeld ist eine neue Leistung, die zusätzlich zu den Leistungen der Pflegeversicherung gewährt wird, berichtet das Landratsamt. Als staatliche Fürsorgeleistung ist das Landespflegegeld eine nicht steuerpflichtige Einnahme. Das Landespflegegeld kann ab sofort beantragt werden, Antragsfrist ist der 31. Dezember 2018. Das Antragsformular ist in der Infothek des Landratsamts erhältlich und steht zum Download bereit unter http://www.landespflegegeld.bayern.de/antrag.asp. Weitere Informationen finden sich im Internet unter
www.landespflegegeld.bayern.de.
red