Ans Auto gepinkelt und dann zugeschlagen
Autor: Carmen Schwind
Forchheim, Dienstag, 16. Mai 2017
Ein 35-jähriger in Forchheim lebender Inder legte gegen seinen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung Widerspruch ein. Daher kam es zu einer Verha...
Ein 35-jähriger in Forchheim lebender Inder legte gegen seinen Strafbefehl wegen vorsätzlicher Körperverletzung Widerspruch ein. Daher kam es zu einer Verhandlung am Amtsgericht Forchheim.
Zum Termin waren Strafrichterin Silke Schneider, Staatsanwalt Matthias Schmolke, der Angeklagte mit Rechtsanwalt Ludwig Mieth und ein Dolmetscher gekommen. Allerdings fehlten zu einer späteren Zeit geladene Zeugen. Staatsanwalt Schmolke verlas den Strafbefehl, in dem dem Beschuldigten zur Last gelegt worden war, dass er im Juni 2016 gegen zwei Uhr den Besucher einer Gaststätte in Forchheim mit der Faust ins Gesicht geschlagen haben solle.
Der Geschädigte erlitt durch diesen Übergriff starke Schmerzen und verlor außerdem einen Zahn.
Tätlichen Angriff geleugnet
Das hatte der Angeklagte allerdings ganz anders in Erinnerung - trotz starken Alkoholkonsums und mehr als zwei Promille Alkohol im Blut, wie Richterin Silke Schneider ihm vortrug. Der junge Inder gab an, dass es wohl Differenzen mit dem ihm gut bekannten Wirt gegeben habe, aber sonst sei weiter nichts an diesem Abend geschehen.
Zeuge stützt Version
Mittlerweile waren die Zeugen eingetroffen, und ein weiterer junger Inder berichtete, dass es eine laute Unterhaltung in der Gastwirtschaft gegeben habe, aber keine Rauferei. Da der Zeuge kein Deutsch versteht, musste der Dolmetscher übersetzen. Diesen Dolmetscher musste Silke Schneider allerdings immer wieder darauf hinweisen, dass er nur das Gesprochene übersetzen dürfe und dem Zeugen nicht vorgeben dürfe, was der zu sagen habe.
Anwalt Mieth bereitete durch Fragen nach Größe oder den damaligen Frisuren der indischen Männer die Möglichkeit vor, dass auch eine Verwechslung vorliegen könne. Danach wurde der Geschädigte als Zeuge befragt.
Seine Geschichte hörte sich wieder anders an. Der Forchheimer berichtete, dass er an seinem Geburtstag in der Gaststätte gewesen war und auch getrunken habe. Mit Onkel, Neffen und einem Bekannten sei er nach draußen gegangen, um zu rauchen.
Als der Geschädigte an der Hauswand lehnte, sei der kleinere Freund des Beschuldigten gekommen und habe an das Auto des Wirtes gepinkelt. Sein Onkel habe ihn gefragt, ob er das auch Zuhause mache?
Da sei der junge Inder weggegangen und kurz darauf der Angeklagte auf den Geschädigten zugekommen. Ohne Vorwarnung habe der Angeklagte ihn mit der Faust ins Gesicht geschlagen, so stark, dass ihm ein Schneidezahn herausfiel.
Er habe nach der Polizei gerufen und die drei Inder seien weggelaufen. Jemand in der Gaststätte hatte die Polizei gerufen, diese habe die drei Flüchtigen gefasst und wieder zur Gaststätte zurückgebracht. Der Zeuge erkannte den Angreifer gleich wieder.
Rechtsanwalt Mieth versuchte, Widersprüche in der Aussage aufzudecken, indem er nach den Lichtverhältnissen oder dem Grad der Trunkenheit des Zeugen fragte. Hier schritten der Staatsanwalt und die Richterin ein.
"Ihr Mandant war stärker betrunken als der Geschädigte. Und die beiden sehen sich nicht ähnlich", meinte Silke Schneider und empfahl dem Beschuldigten, wegen seiner Vorstrafen den Strafbefehl anzunehmen. Dieser beriet sich ausführlich in einer Verhandlungsunterbrechung mit seinem Anwalt.
Danach akzeptierte der Angeklagte den Strafbefehl und beschränkte den Einspruch nur noch auf die Höhe des Tagessatzes. Der wurde von Richterin Silke Schneider auf 15 Euro festgelegt.