Angst war schlechter Ratgeber
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Montag, 23. Februar 2015
Gericht Eine Frau hatte die Anzeige gegen ihren gewalttätigen Freund zurückgezogen und für ihn gelogen. Das kommt sie nun teuer zu stehen.
von unserem Mitarbeiter
Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach — Wegen versuchter Strafvereitelung hat das Kulmbacher Amtsgericht eine 26-jährige Frau aus Kulmbach zu einer Geldstrafe von 500 Euro verurteilt.
Kräftig vermöbelt
Die junge Frau hatte ihren Lebensgefährten angezeigt, weil der sie am ersten Weihnachtsfeiertag 2013 kräftig vermöbelt hatte. Einige Wochen später erschien sie erneut auf der Wache und nahm ihre Anzeige zurück. Ihr Freund habe sie gar nicht geschlagen, sie sei damals betrunken gewesen, sagte sie zu den Beamten.
Das war dumm, denn für die Prügel gab es sogar eine Zeugin aus dem nahen persönlichen Umfeld der Angeklagten. "Sie war fix und fertig", sagte die Frau und berichtete von einem heftigen Streit, einer verbalen und einer körperlichen Auseinandersetzung.
Aus Angst, dass er sie wieder schlägt, habe sie die Anzeige damals zurückgenommen - und wohl auch aus Angst, dass der Lebensgefährte wegen ihr nun ins Gefängnis muss.
Lebensgefährte schon verurteilt
Tatsächlich ist der Lebensgefährte inzwischen sogar verurteilt worden - wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen.
Sowohl in der Verhandlung gegen den Lebensgefährten als auch im jetzigen Prozess machte die junge Frau, die unter Betreuung steht, keine Angaben. Auch nicht zu ihren persönlichen Verhältnissen. Lediglich, dass sie unverändert mit dem Mann liiert sei, war ihr zu entlocken.
Und im Vorstrafenregister stand, dass sie schon einmal verurteilt wurde, ebenfalls 2013 wegen Unterschlagung zu 500 Euro Geldstrafe.
Ihre finanzielle Lage sei ganz, ganz schlecht, sagte der Betreuer, seine Klientin zahle im Moment bereits Schulden zurück.
Trotzdem beantragte Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer die letztlich auch verhängte Geldstrafe von 50 Tagessätzen zu jeweils zehn Euro wegen versuchter Strafvereitelung. Der Anklagevertreter sah den Sachverhalt bestätigt, hielt der jungen Frau aber zu Gute, dass es sich um einen Beziehungsstreit gehandelt habe und dass die Frau Angst vor ihrem Lebensgefährten hatte.
Konsequenzen zu spät bedacht
Richterin Sieglinde Tettmann sah dies genauso. Die Angeklagte habe den Sachverhalt zunächst richtig angezeigt, später über die Konsequenzen nachgedacht und dann die Anzeige aus Angst um den Angeklagten, und wahrscheinlich auch aus Angst vor ihm, wieder zurückgenommen. Die Tagessatzhöhe von zehn Euro entspreche dabei dem Existenzminimum, also dem Hartz IV-Satz. Allerdings muss die Angeklagte auch für die Kosten des Verfahrens aufkommen.