Angeklagter verweigert Kontrolle

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Seit einigen Jahren muss man eine Eingangsschleuse passieren, um in das Gerichtsgebäude zu gelangen. Foto: Alexander Hartmann
Seit einigen Jahren muss man eine Eingangsschleuse passieren, um in das Gerichtsgebäude zu gelangen. Foto: Alexander Hartmann

Ein 59-Jähriger, der sich gestern wegen Beleidigung vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten musste, hat die Eingangskontrolle nicht akzeptiert. Er hat die schriftliche Ladung zerrissen und sich auf den Heimweg gemacht.

Alexander Hartmann

Das kommt auch nicht so oft vor: Ein 59-Jähriger, der Mitarbeiter des Jobcenters beleidigt haben soll und sich deshalb gestern vor dem Kulmbacher Amtsgericht verantworten musste, hat kurz vor Verhandlungsbeginn das Weite gesucht.
Was war passiert? Um in Gerichtsgebäude zu kommen, muss man eine Eingangsschleuse passieren. Das ist Pflicht in Bayern seit 2012. Damals hatte ein Angeklagter im Dachauer Amtsgericht einen Staatsanwalt aus Hass auf die Justiz erschossen.


Die Belehrung

Der 59-Jährige aus dem Raum Kulmbach hat die Eingangskontrolle gestern verweigert. Der Justizbeamte, der ihn kontrollieren wollte, hat den Mann in der Folge darauf hingewiesen, dass er zur Verhandlung erscheinen müsse, weil er ordnungsgemäß geladen worden sei. Die Belehrung beeindruckte den 59-Jährigen nicht. Dieser nahm die Ladung, zerriss das Schreiben kurzerhand und erklärte, dass er nun wieder ausgeladen sei. Schimpfend zog er - eine Zeitung in der Hand - von dannen.
Als er auch 15 Minuten später noch nicht im Gerichtssaal erschienen war, wurde die Verhandlung ohne ihn begonnen. Diese war gleich wieder beendet, und die Zeugen, zwei Mitarbeiter des Jobcenters, durften sich auf den Heimweg machen.


1200 Euro Geldstrafe

Amtsrichterin Sieglinde Tettmann erließ einen Übergangsstrafbefehl, der eine Geldstrafe von 1200 Euro vorsieht. Sollte der 59-Jährige den Strafbefehl nicht akzeptieren, müsste er die Eingangsschleuse doch noch passieren. Denn dann würde erneut gegen ihn verhandelt.