Angeklagter gibt Cousin die Schuld
Autor: Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach, Dienstag, 19. Oktober 2021
Gericht Ein 19-Jähriger war mit seinem Auto gegen einen Gartenzaun gedonnert und hatte sich aus dem Staub gemacht. Zwar wurde das Verfahren am Ende eingestellt, doch nun droht ihm noch viel größerer Ärger mit der Justiz.
Er soll mit seinem Fahrzeug gegen einen Zaun gefahren sein und dann das Weite gesucht haben. Nun musste sich der angebliche Unfallverursacher, ein 19-Jähriger, vor dem Jugendrichter verantworten. Der Vorwurf lautete auf unerlaubtes Entfernen vom Unfallort.
Wenn das Verfahren am Ende eingestellt wurde, dann nicht deshalb, weil der Angeklagte angab, gar nicht gefahren zu sein. Vielmehr erfolgte die Einstellung, weil der junge Mann schon bald wieder vor Gericht stehen wird - dann allerdings wegen eines wesentlich schwereren Vorwurfs: Der 19-Jährige wird sich wegen einer Vergewaltigung verantworten müssen. Im Hinblick auf die dann im Falle eines Schuldspruchs zu erwartende Strafe würde ein Urteil wegen der Unfallflucht kaum ins Gewicht fallen. Zumal der Aufwand für notwendige Nachermittlungen dabei wohl in keinem Verhältnis zum Nutzen stünde.
Der Angeklagte soll am 25. Mai dieses Jahres kurz vor Mitternacht in Mistelgau im Landkreis Bayreuth gegen einen Gartenzaun geprallt sein. Ohne sich um den Schaden zu kümmern, sei er einfach weitergefahren, hieß es in der Anklage. Den Schaden am Zaun bezifferte die Polizei mit etwa 500 Euro. Bezahlt wurde bis heute kein Cent.
Seinen Cousin belastet
Zu Beginn der Hauptverhandlung hüllte sich der Angeklagte erst einmal in Schweigen. Dann werde man wohl die betroffene Grundstücksbesitzerin, die ermittelnden Polizeibeamten und weitere Personen rund um das Unfallgeschehen vernehmen müssen, sagte der für Jugendsachen zuständige Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner. Doch ein Blick in die Akten zeigte schnell, dass sich der Angeklagte schon bald wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung verantworten muss.
Angriff ist die beste Verteidigung, dachte sich nun der junge Mann und präsentierte dem Gericht seine Version des Geschehens: Er sei am 25. Mai gar nicht gefahren, sondern sein Cousin, sagte er plötzlich. Das Auto habe zwar ihm gehört, doch habe er bis zum Aufprall auf dem Beifahrersitz geschlafen. "Ich habe gepennt, als er dagegen gedonnert ist", sagte er. Das Auto sei danach so schwer beschädigt gewesen, dass es ihm der in Bad Berneck wohnende Cousin für 800 Euro abgekauft habe. Laut Grundstückseigentümerin sei das Fahrzeug nach dem Crash noch einmal zur Unfallstelle zurückgefahren und der Beifahrer sei ausgestiegen, doch daran konnte oder wollte sich der damals nicht alkoholisierte Angeklagte nicht erinnern.