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Angehender Papa will sich jetzt ändern


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Montag, 22. Mai 2017

Sichtlich nervös wartete ein 28-jähriger berufsloser Mann auf das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt. Der Mann aus Norddeutschland hatte im Landkreis Haßberge ...


Sichtlich nervös wartete ein 28-jähriger berufsloser Mann auf das Urteil des Amtsgerichts Haßfurt. Der Mann aus Norddeutschland hatte im Landkreis Haßberge gewohnt und im Dezember 2015 und Januar 2016 fünf iPad oder iPhone auf einer Internetplattform angeboten, das Geld kassiert, aber die Ware nicht geliefert. Hierdurch entstand Schaden von 615 Euro, wie die Staatsanwältin darlegte und das als gewerbsmäßigen Betrug wertete. Auf die Schliche war ihm ein Ermittler der Polizeiinspektion in Ebern gekommen, der bei Recherchen in einem anderen Fall unterwegs war. Er berichtete als Zeuge.
"Ich gebe offen und ehrlich alles zu, was soll ich leugnen, es macht keinen Sinn", zeigte sich der Angeklagte sofort geständig. Ausführlich schilderte der junge Mann seine Lebensumstände: Er ist nach einer Lehre im Strafvollzug Frisör. Seinen Vater kenne er nicht, es sei ein Kubaner. Mit seiner Mutter wäre er nie richtig zurecht gekommen und mit zwölf Jahren habe er erstmals, und dann später immer wieder, auf der Straße gelebt. In den Kreis Haßberge sei er gekommen, weil dort sein Bruder lebe.
"Mir war bisher alles egal, mir war es gleich, wenn ich ins Gefängnis musste", sagte er. Aber das sei jetzt "sein letztes Ding" gewesen. Warum, dass machte er ebenfalls ausführlich deutlich: Denn er lernte eine Frau kennen, mit der er in Mecklenburg-Vorpommern eine Wohnung habe. Sie hat ein Kind, für welches er nun offenbar die Vaterfigur ist. Außerdem sei sie von ihm schwanger. "Ich kann nicht so weitermachen, ich habe nun erstmals in meinem Leben Verantwortung", legte er in blumigen Worten dar. Seine Ausführungen wurden zeitweise durch eine Tränenflut begleitet.
Computerbetrug und Diebstahl wies das Bundeszentralregister für den jungen Mann aus. Auch war er schon zwei Jahre in Haft. Die Staatsanwältin beantragte zehn Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung und hielt dem 28-Jährigen vor allem sein Geständnis zugute. Sechs Monate war der Antrag des Pflichtverteidigers Christian Merkel. "Es wäre toll, wenn das so käme wie beantragt", sagte der Angeklagte in seinem Schlusswort. Acht Monate Freiheitsstrafe, drei Jahre zur Bewährung, lautete das Urteil. Der junge Mann bekommt einen Bewährungshelfer. Er nahm das Urteil an.