Amtshandlungen von fünf bis 25 000 Euro
Autor: Sonja Adam
Untersteinach, Mittwoch, 15. Mai 2019
Eine Satzung über Verwaltungskosten von Amtshandlungen existiert in Untersteinach schon seit 1987. Doch jetzt wurde die in die Jahre gekommene Satzung entstaubt und überarbeitet. "Die Satzung ist nie ...
Eine Satzung über Verwaltungskosten von Amtshandlungen existiert in Untersteinach schon seit 1987. Doch jetzt wurde die in die Jahre gekommene Satzung entstaubt und überarbeitet. "Die Satzung ist nie geändert worden. Man hat nur die Beträge von DM auf Euro umgestellt", erklärte die neue Verwaltungsleiterin. Die Satzung soll nicht nur in Untersteinach gelten, sondern in der gesamten Verwaltungsgemeinschaft - also auch in Kupferberg, Guttenberg und Ludwigschorgast.
Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach einem klaren Kostenverzeichnis. Neben dem "üblichen" Leistungskatalog wie die Erstellung von Beglaubigungen (Kosten: 0,75 Euro je angefangene Seite, mindestens 5 Euro) oder beglaubigte Abschriften, Fotokopien (5 Euro), bleibt die Ausstellung von Spendenquittungen natürlich kostenfrei. Die Erteilung von Bescheinigungen wird mit fünf bis 75 Euro berechnet.
Gebührenpflichtig wird künftig auch die Einsicht in Akten und Bücher, soweit diese nicht in einem gebührenpflichtigen Verfahren gewährt wird. 0,75 Euro kostet die Einsicht je Akte oder Buch - allerdings mindestens 5 Euro. Sollte durch die gewünschte Einsichtnahme ein deutlich höherer Verwaltungsaufwand bestehen, berechnet die Gemeinde Untersteinach zehn bis 500 Euro. Vor allem dann, wenn zum Schutz öffentlicher oder privater Belange Daten aussortiert werden müssen, kann dies teuer werden.
Die Verwaltung Untersteinach, die in der Vergangenheit von verschiedenen Bürgergruppen immer wieder mit Anfragen bombardiert wurde, legt jetzt fest, dass nur mündliche Auskünfte kostenfrei bleiben. Für umfassende schriftliche Auskünfte Gebühren in Höhe von zehn bis 500 Euro zu berappen sind. Und auch die Erstellung von Abschriften und Ausdrucken oder die Erstellung von Kopien wird berechnet.
Die Herstellung von Kopien auf Datenträgern oder Film wird komplett berechnet, legt die neue Satzung fest. "Das ist keine Willkür, sondern die neue Satzung richtet sich nur nach dem Verwaltungsaufwand", erklärte Bürgermeister Schmiechen den Hintergrund. Die Satzung wurde einstimmig verabschiedet. so