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Amtsgericht ahndet Beleidigung "fettes Schwein" mit Geldstrafe von 1200 Euro


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Donnerstag, 25. Juni 2015

von unserem Mitarbeiter  Manfred Wagner Haßfurt — Das Verhältnis der beiden Brüder, die kürzlich im Sitzungssaal des Amtsgerichts in Haßfurt standen - der ältere auf der Anklageban...


von unserem Mitarbeiter 
Manfred Wagner

Haßfurt — Das Verhältnis der beiden Brüder, die kürzlich im Sitzungssaal des Amtsgerichts in Haßfurt standen - der ältere auf der Anklagebank, der jüngere im Zeugenstand - erinnerte an die biblische Geschichte von Kain und Abel. "Wenn ich wegen dir in den Knast komme, bring' ich dich um", soll der 58-Jährige seinem jüngeren Bruder (43) angedroht haben. Weil er nachweislich dessen Lebensgefährtin als "fettes Schwein" beschimpft hatte, wurde der 58-Jährige zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen à 15 Euro, also zu insgesamt 1200 Euro verurteilt.

Weiterer Vorwurf

Neben der Beleidigung beschuldigte ihn die Staatsanwältin in ihrer Anklageschrift des Diebstahls. Da ging es um einen Werkzeugkoffer samt Inhalt, eine Bohrmaschine mit achtteiligem Steinbohrersatz sowie um einen Ratschenkasten. Das Werkzeug wurde von der Polizei sichergestellt. Der Beschuldigte behauptete, seinem Bruder wiederholt angeboten zu haben, dass er das Werkzeug abends bei ihm abholen könne. Da man dem Angeklagten diese Einlassung nicht widerlegen konnte, wurde dieser Anklagepunkt im Prozess fallengelassen.
Übrig blieb der Vorwurf der Beleidigung mit unflätigen Ausdrücken. Das soll in der Wohnung der pflegebedürftigen Mutter passiert sein. Am 3. Dezember 2014 kam es dort wieder einmal zu einem heftigen Familienstreit. Und dabei - das gab der Angeklagte zu - sei ihm der Kragen geplatzt. Die auf diese Weise traktierte Freundin (47) des jüngeren Bruders zeigte ihn daraufhin bei der Polizei an.

Erheblich vorbelastet

Vielleicht hätte der Staatsanwalt die Streithähne auf den Privatklageweg verwiesen, wäre da nicht das ellenlange Vorstrafenregister gewesen. Sage und schreibe 25 Einträge musste die Strafrichterin Ilona Conver vorlesen. Seit Anfang der 90er-Jahre wurde der Angeklagte 13 Mal wegen Betrugs und sieben Mal wegen Trunkenheit im Verkehr verurteilt. Kein Wunder, dass er wiederholt hinter Gittern saß.
Auf seine zahlreichen Vorstrafen verweisend und weil er einmal bereits einschlägig, also wegen Beleidigung, verurteilt worden war, forderte die Staatsanwältin eine hohe Geldstrafe von 150 Tagessätzen à 15 Euro. Dieses Strafmaß reduzierte die Amtsrichterin fast auf die Hälfte. Dabei berücksichtigte sie strafmildernd sowohl das Geständnis als auch die Tatsache, dass in den letzten drei Jahren nichts mehr vorgefallen war.

Bereits rechtskräftig

Da die Beteiligten nach der Urteilsbegründung auf die Einlegung von Rechtsmitteln verzichteten, ist der Spruch im Namen des Volkes rechtskräftig.