"Alptraum" beendet eine Kindheit
Autor: Gabi Arnold
Kronach, Dienstag, 11. Sept. 2018
Der 34-jährige Kronacher, der die 14-jährige Freundin seiner Ziehtochter vergewaltigte und schwängerte, muss für fünf Jahre und neun Monate in Haft. Dass er sie mit einem Schlafmittel betäubt hat, konnte ihm nicht nachgewiesen werden.
"Es ist eine Ausgangssituation, die Tag für Tag vorkommt", sagte Christoph Gillot, Vorsitzender Richter am Landgericht Coburg. "Ein Kind fragt, ob es bei der Freundin übernachten darf." Und natürlich gingen die Eltern davon aus, dass es dort wohlbehütet sei. Doch dann das Unfassbare: Plötzlich ist das Mädchen schwanger und weiß nicht woher.
Im Prozess rund um diese tragische Situation wurde gestern das Urteil gesprochen. Der 34-jährige Mann aus dem Landkreis Kronach, der die 14-jährige Freundin seiner Ziehtochter vergewaltigt hat, muss für fünf Jahre und neun Monate hinter Gitter. Er muss ferner an die Geschädigte 10 000 Euro Schmerzensgeld zahlen. Richter Gillot sprach von einem sehr außergewöhnlichen Fall.
"Ein Setting der Geborgenheit wird zum Setting eines Alptraums", so Gillot. Nach der besagten Nacht sei die Welt des Mädchens gewaltig aus dem Ruder geraten.
"Kind" schiebt Kinderwagen
Gillot bezeichnet die Geschädigte übrigens bewusst als "Kind", denn Zeugenaussagen zufolge war die Schülerin vor der Tat kindlich, sie und die Elfjährige spielten demnach miteinander. "Heute schiebt sie einen Kinderwagen", so der Richter. Das Mädchen, führte Gillot aus, werde ein Leben lang daran erinnert, dass sie in der Nacht zum Objekt des 34-jährigen Täters wurde. Fakt ist, dass der 34-Jährige an dem Abend den Kindern Nusslikör kredenzt hatte. Ob dem Alkohol ein Schlafmittel beigemischt wurde, konnte letztendlich nicht bewiesen werden. Dafür spricht laut Richter Gillot, dass sich beide Mädchen nicht an die Tat erinnern können. Die Freundinnen übernachteten gemeinsam in einem Bett im Kinderzimmer, als der 34-Jährige sich an der 14-Jährigen verging und sie letztlich schwängerte. Möglicherweise, so Gillot, habe das Opfer unbewusst das schreckliche Ereignis verdrängt.
Keine Erinnerung an die Nacht
;Das Mädchen, das nach Aussage seiner Mutter verlässlich jeden Morgen gegen acht den Hund ausführte, kam demnach an dem Morgen nach der Tat erst gegen 11 Uhr desorientiert nach Hause. Es habe über Kopf- und Bauchschmerzen geklagt; an die Nacht habe es sich nicht erinnert.
In den Folgemonaten litt die 14-jährige Schülerin laut der Mutter unter starker Übelkeit. Als sich eine Schwangerschaft bestätigte, zählte die Mutter eins und eins zusammen und erstattete Anzeige. Das Mädchen entschied sich für das Kind und ist jetzt Mutter einer kleinen Tochter; ein DNA-Test bestätigte die Vaterschaft des 34-jährigen Angeklagten.