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Alles im Lot bei Siebenern


Autor: Ulrike Langer

Haßfurt, Sonntag, 29. Januar 2017

Die neuen Feldgeschworenen im Kreis Haßberge nahmen an einer Schulung des Vermessungsamtes in Haßfurt teil. Ihr Ehrenamt ist mehr als nur eine schöne Tradition. Der Kreisverband gehört zu den größten Marker-Organisationen im ganzen Freistaat Bayern.
Welche Schritte bei der Abmarkung eines Grenzpunktes zu beachten sind, lernten 26 neue Siebener bei einer Schulung im Landratsamt und bei praktischen Übungen auf dem Parkdeck. Unser Bild zeigt Irmtrud Schneyer-Fallenbacher beim Ausrichten des Lots.  Fotos: Ulrike Langer


"Es ist wie der Eintritt in eine neue Welt, deren Gesetzmäßigkeiten man erst erlernen muss." Dies sagte Joachim Schwarz aus Wonfurt höchst fasziniert. Zusammen mit 25 weiteren Feldgeschworenen, die im letzten oder vorletzten Jahr vereidigt worden waren, nahm er jetzt an einer theoretischen und praktischen Schulung im Landratsamt Haßberge in Haßfurt durch das Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Schweinfurt (ADBV) teil.
Weil ein Feldgeschworener oder Siebener eine verantwortungsvolle Aufgabe hat, wenn es um die Markierung von Grundstücksgrenzen geht, benötigt er die nötigen Kenntnisse und Fertigkeiten. Diese vermittelte der Leiter der Behörde, Gerhard Hartmann. Das Amt in Schweinfurt ist auch für den Landkreis Haßberge zuständig. "Das Amt des Feldgeschworenen ist ein kommunales Ehrenamt, das zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit, zur Verschwiegenheit und zur Bewahrung des Siebenergeheimnisses verpflichtet", erklärte er.
Zum einen erledigen die Feldgeschworenen in Zusammenarbeit mit dem ADBV die Beschaffung und den Transport der Grenzzeichen und wirken bei der Abmarkung und Einbringung des Siebenergeheimnisses mit. Zum anderen dürfen sie unter bestimmten Voraussetzungen selbstständig abmarken, Grenzzeichen überwachen und erhalten sowie Grenzen begehen. Zweck der Abmarkung ist, die Grenzen der Grundstücke durch Marken (Grenzzeichen) örtlich erkennbar zu bezeichnen, auch um Rechtssicherheit zu bieten und Grenzstreitigkeiten zu vermeiden. Anlässe für eine Abmarkung sind Katasterneuvermessungen, Grenzermittlungen und Grenzwiederherstellungen, Grundstücksteilungen, eine Grenzfeststellung der Umfangsgrenzen bei Flurbereinigungen oder die Festlegung durch gerichtliche Entscheidung. "In unserem Zuständigkeitsbereich befinden sich rund 350 000 Grundstücke und pro Jahr werden ungefähr 400 Anträge zur Grenzvermessung an uns gestellt", berichtete Hartmann auf Anfrage unserer Zeitung. "Die Einsätze der Siebener nehmen dabei unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Sie können zwischen einer Stunde für einen Grenzpunkt, aber auch mehrere Hundert oder mehrere Tausend Stunden zum Beispiel bei Ortsvermessungen dauern."
Rechte und Pflichten der Siebener sind im Abmarkungsgesetz, in der Feldgeschworenenordnung und der Feldgeschworenenbekanntmachung verankert; daher erhielten alle Teilnehmer die Vorschriften ausgehändigt. Sie alle lernten, dass sie selbstständige Abmarkungen nur vornehmen sollen, wenn alle beteiligten Grundstückseigentümer beim Abmarkungstermin anwesend oder vertreten sind, die abzumarkenden Grundstücksgrenzen nicht bestritten werden und die Anerkennung der Abmarkung voraussichtlich von keinem Beteiligten verweigert wird. Über die Abmarkung ist dann ein Protokoll zu fertigen, das als Urkunde gilt und bei späteren Grenzstreitigkeiten von Bedeutung ist.


Theorie und Praxis

Nach der theoretischen Schulung übten die Teilnehmer in kleinen Gruppen auf dem Parkdeck des Landratsamtes das Sichern und Wiedereinbringen eines Grenzpunktes, die zeichnerische Dokumentation der Sicherung und Abmarkung sowie die rechtliche Dokumentation durch das Abfassen eines Abmarkungsprotokolls. Dabei wurden sie sowohl von Gerhard Hartmann als auch von seinen Mitarbeitern Bernd Weiß, Jürgen Scholl, Hermann Herterich und Heiko Kraus unterstützt.
Joachim Schwarz, dessen Vater schon Siebener war, hat sich aus Interesse an dieser Tätigkeit und wegen der langen Tradition gerne für dieses Amt zur Verfügung gestellt. "Es erfordert nicht nur ein genaues Arbeiten, man ist auch viel an der frischen Luft und erweitert seinen Horizont", berichtete er.
Irmtrud Schneyer-Fallenbacher aus Westheim (Gemeinde Knetzgau), die heuer als einzige Frau geschult wurde, bezeichnete das Amt eines Siebeners als wichtig. "Ich bin Vollerwerbslandwirtin und darauf angewiesen, dass Grenzzeichen vorhanden sind und geachtet werden", sagte sie. "Daran möchte ich ab jetzt mitarbeiten." Von ihrem Obmann Rudolf Weber gefragt, zeigte sie sich daher sofort einverstanden. Zumal schon ihr Vater und ihr Ehemann als Siebener tätig waren und sie Zeit hat, bei Abmarkungen mitzuwirken.