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Aktuelles zur Kurzarbeit


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Kronach, Donnerstag, 19. März 2020

Ab sofort gibt es eine tagesaktuelle Seite auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, welche von der Anzeige bis zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kompakt informiert. Die hier eingestellten Ang...


Ab sofort gibt es eine tagesaktuelle Seite auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit, welche von der Anzeige bis zur Beantragung von Kurzarbeitergeld kompakt informiert. Die hier eingestellten Angaben gelten sowohl für Arbeitsausfälle durch das Coronavirus als auch andere konjunkturelle Ursachen: www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld.

Und hier kann man Kurzarbeitergeld auch online anzeigen und beantragen: www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Folgende Sonderregelungen gelten ab März bis Dezember 2020: ? 1. Anspruch auf Kurzarbeitergeld besteht, wenn mindestens 10 Prozent der Beschäftigten einen Arbeitsentgeltausfall von mehr als 10 Prozent haben. 2. Anfallende Sozialversicherungsbeiträge für ausgefallene Arbeitsstunden werden zu 100 Prozent erstattet. 3. Leiharbeitnehmer können ebenfalls in Kurzarbeit gehen und haben Anspruch auf

Kurzarbeitergeld. 4. Auf den Aufbau negativer Arbeitszeitsalden (wenn dies tarifvertraglich geregelt ist) kann verzichtet werden.

Weitere telefonische Infos unter 0800/4555520. Die Hotline ist Montag bis Freitag von

8 bis 18 Uhr erreichbar. red