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Aggressiver Raufbold muss sich nun für seine Taten verantworten


Autor: Katja Nauer

Coburg, Montag, 24. Juli 2017

Er soll einem flüchtigen Bekannten eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben, seinen Nachbarn im Treppenhaus gewaltsam gegen eine Glaswand gedrückt, ei...


Er soll einem flüchtigen Bekannten eine Glasflasche auf den Kopf geschlagen haben, seinen Nachbarn im Treppenhaus gewaltsam gegen eine Glaswand gedrückt, einen weiteren Mann am Hals gepackt, dem nächsten eine Backpfeife gegeben und zuletzt einen weiteren Geschädigten von hinten gepackt und zu Boden gerissen haben. Außerdem soll er an einem Lichtenfelser Auto die Kennzeichenhalterung abgerissen, gegen die Fahrertüre getreten und vier Polizeibeamte bedroht und beleidigt haben.
Jetzt bekam der Mann aus Kronach die Quittung für sein ungebührliches Verhalten, das sich in einem Zeitraum von Juli 2015 bis April 2016 abgespielt haben soll. In einem Großteil der Fälle stellten die Betroffenen Strafantrag. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Sachbeschädigung. Am Montag stand der Kronacher deshalb vor der Ersten Großen Strafkammer am Landgericht in Coburg Rede und Antwort.
Der 35-Jährige, der einen Hauptschulabschluss besitzt, hat zwei Ausbildungen abgebrochen und ist zurzeit in einer Arbeitsbeschaffungsmaßnahme untergebracht. Er machte willig Angaben zu seiner Person. "Ich habe mein ganzes Leben gearbeitet", sagte er, verweigerte aber Auskünfte zu seinem potenziellen Drogen- und Alkoholkonsum. Auch zu den einzelnen Tatvorwürfen wollte er sich nicht äußern, nur insoweit: "Falls da etwas war, tut es mir unglaublich Leid."
In dem Verfahren kamen zahlreiche Zeugen zu Wort. Ein Mann, der gegen acht Uhr abends im Juli 2015 im Biergarten einer benachbarten Gaststätte gesessen hatte, erklärte, dass er eine lautstarke Auseinandersetzung und Beleidigungen mitangehört habe und auch, wie eine Flasche auf dem Boden aufschlug und zerbrach. Als er nach dem Rechten sehen wolle, habe er einen verletzten Mann mit einem Kleinkind auf dem Arm angetroffen, der angab, attackiert worden zu sein. "Ich konnte beobachten, wie jemand weggerannt ist", sagte er aus.
Auch der Geschädigte wurde gehört. Er sei mit seinem vierjährigen Sohn beim Zigarettenholen gewesen, erklärt er. "Auf der anderen Straßenseite hat der Angeklagte herumgeschrien, wild um sich geschlagen und auf Autos eingepoltert." Weil sein Sohn sich geängstigt habe, habe er
hinübergerufen, dass der Randalierer ruhig sein solle. Da sei der 35-Jährige über die Straße gekommen und habe ihm eine Glasflasche über den Kopf gezogen. Weil der Zeuge allerdings früher Karate gemacht habe, habe er den Schlag mehr oder weniger abwehren können. "Ansonsten wäre ich wohl k.o. gegangen." Der Angreifer sei ein flüchtiger Bekannter gewesen, fuhr der Zeuge fort, aber so aggressiv habe er ihn noch nie erlebt: "Er war außer sich, ein anderer Mensch."
Noch am selben Abend beobachtete ein älterer Mitbewohner des Hauses den aggressiven Kronacher, wie er mit einer Schaufel in der Hand auf der Straße herumfuchtelte, in der Gegend herumschrie und wie ein Wilder herumtobte. Das sagte der Mann, der ebenfalls als Zeuge gehört wurde, aus. Später habe ihn der Angeklagte im Treppenhaus mit festem Griff gepackt und "im Rückwärtsgang" gegen die Glasfassade gedrückt. "Ich habe mich eine Etage tiefer in Sicherheit gebracht."
Auch ein Polizeibeamter wurde gehört und machte darauf aufmerksam, dass der Mann ein Jahr vor der Tat bereits wegen eines Flaschenwurfes über die Mauer einer Gaststätte mit der Polizei zu tun hatte. Dabei sei ein Auto beschädigt worden.


Vier Zentralregister-Einträge

Der Vorsitzende Richter am Landgericht, Christoph Gillot, wies darauf hin, dass es sich dabei um ein altes, abgeschlossenes Verfahren handle. Gillot listete die Einträge ins Bundeszentralregister auf: Demnach ist der Mann seit dem Jahr 2013 mit vier Verurteilungen wegen Beleidigung, Sachbeschädigung, Verleumdung und vorsätzlicher Körperverletzung einschlägig vorbestraft. Der Prozess wird am Freitag fortgesetzt.