Druckartikel: Ärzte ja, Apotheken nein: Kein Einzelhandel im neuen Gewerbegebiet

Ärzte ja, Apotheken nein: Kein Einzelhandel im neuen Gewerbegebiet


Autor: Bernhard Panzer

Herzogenaurach, Freitag, 30. November 2018

bernhard Panzer Im Grunde ändert sich nichts. Die Bestimmungen im "Gewerbegebiet westlich der Bamberger Straße" bleiben so, wie sie im Bebauungsplan auch festgeschrieben wurden. Das ist ein Ergebnis e...


bernhard Panzer Im Grunde ändert sich nichts. Die Bestimmungen im "Gewerbegebiet westlich der Bamberger Straße" bleiben so, wie sie im Bebauungsplan auch festgeschrieben wurden. Das ist ein Ergebnis eines Beschlusses, der im nichtöffentlichen Teil der Stadtratssitzung am Donnerstagabend gefällt wurde.

Also kein Grund zur Berichterstattung, wenn doch alles gleich bleibt? Doch! Denn ursprünglich stand der Punkt auf der Tagesordnung der öffentlichen Sitzung. Und da ging es darum, dass der Geltungsbereich in dem genannten Gewerbegebiet dahingehend hätte verändert werden sollen, dass beispielsweise auch Apotheken zulässig sein sollen. Dieser Bedarf, so hatte Bürgermeister German Hacker (SPD) schon im Vorfeld der Sitzung informiert, habe sich zwischenzeitlich ergeben.

Hohe Nachfrage nach Ärzten

Und das bedeutet, dass dort nicht nur "die Nachfrage nach ärztlichen Versorgungseinrichtungen hoch ist", wie es in der Erläuterung der Stadtverwaltung heißt. Sondern auch, dass sich die Bauherren damit auch gerne eine Apotheke oder ein Sortiment im Bereich der Orthopädie gewünscht hätten. Dazu aber bräuchte man eine Änderung des Bebauungsplans. Und deshalb der Gang in den Stadtrat. Dort aber fiel ein Beschluss, der diesen Wünschen nicht Rechnung tragen kann.

Dass das Gremium wiederum das Thema nicht, wie beabsichtigt, öffentlich behandeln durfte, sondern im nichtöffentlichen Teil, das habe sich in der gemeinsamen Fraktionssitzung am Montagabend abgezeichnet, sagte Bürgermeister Hacker.

Namen sind nichtöffentlich

"Da werden Namen genannt", sagte er. Und es sei über konkrete Absichten einzelner Betreiber gesprochen worden. Also alles Gründe, die eine Behandlung hinter verschlossenen Türen rechtfertigen. Denn Personalien dürfen nicht öffentlich behandelt werden.

Einstimmig, so informiert der Bürgermeister trotzdem weiter, habe der Stadtrat dann nichtöffentlich beschlossen, dass es keine Änderung des Bebauungsplans im dortigen Gewerbegebiet geben wird. Im Detail bedeutet das auch, dass die Bestimmungen nicht aufgeweicht werden. Dort darf also, zusammengefasst, auch weiterhin kein Einzelhandelsbereich entstehen. Genau diese Festlegung, dass in diesem Gebiet an der Nordumgehung nämlich kein Einzelhandel erlaubt sein soll, war ein Schwerpunkt von Anfang an.

Also wird auch weiterhin "der Verkauf von Waren wie Arzneimittel sowie orthopädische und medizinische Produkte" nicht zugelassen werden. Ärzte dürfen freilich dennoch ansiedeln. In zwei Fällen ist das schon so in die Wege geleitet.

Blick auf die Innenstadt

Die Bestimmungen des Gewerbegebiets, welche Betriebe denn erlaubt sind, richteten ihr Augenmerk auch immer auf die Innenstadt. Deshalb war auch das Verbot des Einzelhandels festgeschrieben. Letztlich blieb der Stadtrat jetzt also konsequent, auch Apotheken und ähnliches auszuschließen.

Also: Auch wenn Ärzte sich aus der Innenstadt an den Stadtrand verlagern oder dort neu ansiedeln dürfen, dann muss das nicht auch für Apotheken gelten.