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700 Euro Geldstrafe für Schläge ins Gesicht beim Annafest


Autor: Carmen Schwind

Forchheim, Montag, 25. Januar 2016

Für einen jungen Forchheimer gab es am vergangenen Annafest Schläge ins Gesicht. Sein Freund ging dazwischen und handelte sich einen Faustschlag auf die Nase ein. Für dieses Vergeh...


Für einen jungen Forchheimer gab es am vergangenen Annafest Schläge ins Gesicht. Sein Freund ging dazwischen und handelte sich einen Faustschlag auf die Nase ein. Für dieses Vergehen stand am Montagvormittag ein 19-jähriger Forchheimer vor Jugendrichter Philipp Förtsch am Amtsgericht Forchheim. Der Angeschuldigte gab jedoch an, dass er nur den einen jungen Mann mit der Hand geschlagen habe. An einen Faustschlag konnte er sich nicht erinnern.


Erinnerungslücken

Der ebenfalls 19 Jahre alte Forchheimer, der vermitteln wollte und eins auf die Nase bekam, war als Zeuge geladen und erinnerte sich ebenfalls nicht mehr so genau an den Tathergang. Er sei mit seinem Freund auf den Keller gegangen. Der Angeklagte habe den Kumpel wahrscheinlich von der Bank geschubst. Die beiden hätten gestritten und er selbst sei dazwischen gegangen. Er könne sich aber nicht mehr so genau erinnern, wer wen geschlagen habe.
Richter Förtsch las die Zeugenaussage aus dem Polizeibericht vor: "Die Aussage bei der Polizei war klar und deutlich, deshalb sitzen wir hier. Ich hoffe, Sie haben den Ernst der Lage erkannt." Der Richter machte dem Zeugen klar, dass er strafbar gehandelt habe, sollte er vor einem halben Jahr falsche Verdächtigungen gegenüber der Polizei geäußert haben. Oder er mache gerade vor Gericht eine Falschaussage.
Nach dieser Belehrung bestätigte der junge Mann, dass die Aussage bei der Polizei richtig war. Der Angeklagte habe erst den Freund mit der flachen Hand geschlagen, dann ihn selbst mit der Faust auf die Nase, sodass er in ärztliche Behandlung musste.
Die Anwältin des Angeklagten, Shanti Ray-Voigt, fragte, ob er und sein Freund denn schon vorher etwas getrunken hatten, was der Zeuge bestätigte. Und sie wollte wissen, was nach der Rangelei passiert sei. Der Zeuge erzählte, dass er und der Angeschuldigte danach zu seinem Vater gegangen seien, der auf einem Keller bediente. Der habe gemeint, sie sollten warten bis er fertig sei, dann würde er sie zur Polizei begleiten.
Der zweite Betroffene war ebenfalls als Zeuge geladen und hatte auch Probleme, sich zu erinnern. Nach Ermahnung durch den Richter gab er an, dass die Aussagen bei der Polizei richtig waren. Deshalb blieb Staatsanwalt Peter Bauer dabei, dass es sich um zwei Vergehen handle. Er erkannte keinen Belastungseifer der Zeugen und war der Ansicht, dass die Aussagen stimmig seien. Er forderte eine Geldstrafe von 1000 Euro, da ein anderes Verfahren wegen Drogenmissbrauch gegen den Angeklagten gerade läuft und er am nächsten Wochenende Freizeitarrest absitzen muss.
Anwältin Shanti Ray-Voigt sah den Vorfall mit der Faust auf die Nase nicht als erwiesen an und brachte den Alkoholkonsum und eine mögliche Schmerzensgeldforderung als Hintergründe für die Aussagen an. Sie forderte eine Geldstrafe von 450 Euro, da der Angeklagte erst in Ausbildung sei.


Kein Motiv für falsche Angaben

Richter Förtsch entschied, dass es zwei Vorfälle gegeben habe und bestrafte den Angeklagten mit einer Geldstrafe in Höhe von 700 Euro, zu zahlen in monatlichen Raten in Höhe von je 100 Euro. Richter Förtsch folgte den Zeugenaussagen, denn diese hätten kein Motiv für falsche Aussagen gehabt, sondern hatten versucht, das Geschehene herunterzuspielen. Da sie kein Attest hatten ausstellen lassen, könnten sie auch kein Schmerzensgeld geltend machen. Zudem muss der Angeklagte die Kosten des Verfahrens tragen.