600 Euro Strafe für 200 Meter Ölspur
Autor: Stephan-Herbert Fuchs
Kulmbach, Mittwoch, 13. Mai 2015
von unserem Mitarbeiter Stephan Herbert Fuchs Kulmbach — Erst als die Warnlampe leuchtete und es im ganzen Auto nach Öl roch, hatte er den Schaden bemerkt: die Ölwanne seines alte...
von unserem Mitarbeiter
Stephan Herbert Fuchs
Kulmbach — Erst als die Warnlampe leuchtete und es im ganzen Auto nach Öl roch, hatte er den Schaden bemerkt: die Ölwanne seines alten BMW war aufgerissen, der Feldweg im westlichen Landkreis Kulmbach auf einer Länge von 200 Metern schwer verunreinigt. Nun musste sich der 19 Jahre alte Handwerker aus dem Landkreis vor dem Jugendrichter in Kulmbach verantworten. Nicht nur wegen der Bodenverunreinigung, sondern auch, weil er sich danach einfach aus dem Staub machte.
Die Stoßdämpfer ausprobiert ...
Er habe eine Testfahrt unternommen mit dem BMW, den er kurz zuvor für 500 Euro erworben hatte, erklärte der junge Mann vor Gericht. Deshalb auch die roten Kurzzeitkennzeichen, von denen anfangs gar nicht klar war, ob sie zur Tatzeit am 18. November des vergangenen Jahres überhaupt noch gültig waren.
Um die Stoßdämpfer einmal so richtig ausprobieren zu können, habe er nach kurzer Zeit die geteerten Straßen verlassen und sei auf unbefestigten Feldwegen weitergefahren.
Bei einer kleinen Kuppe war es dann soweit. Das tiefergelegte Fahrzeug setzte auf, die Ölwanne bekam ein beinahe faustgroßes Loch und rund sechs Liter Öl ergossen sich auf einer Länge von rund 200 Meter auf dem Feldweg. Rund 4500 Euro kostete der Gemeinde Himmelkron das Abtragen des Erdbodens. Reguliert ist der Schaden noch nicht, der Angeklagte hofft noch immer auf eine Begleichung durch seine Versicherung.
Anstatt Polizei und Feuerwehr zu verständigen, rief der Angeklagte erst einmal bei seinen Kumpels an, die ihn abschleppten und ihm bei dieser Gelegenheit gleich das gesamte Auto für 200 Euro abkauften, als Ersatzteillager, wie es hieß.
Die Bekannten hatten ihm geraten, die Polizei zu verständigen, doch aufgrund schlechter Erfahrungen
mit den Beamten sah er davon ab. Hintergrund dürfte sein, dass der 19-Jährige bereits zwei Eintragungen in seinem Vorstrafenregister hat. Einmal hatte er Zigaretten geklaut, das andere Mal war er beim Autofahren ohne Führerschein ertappt worden. "Ich hatte Schiss vor den Konsequenzen", räumte er ganz offen ein.
Ein Zeuge, der den Angeklagten zusammen mit einem Kumpel abgeschleppt hatte, sagte aus, dass der Angeklagte mächtig aufgeregt gewesen sei und sich später noch um Polizei und Feuerwehr kümmern wollte. "Ich habe ihm auf jeden Fall geraten, dass man etwas unternehmen sollte", sagte der 22-jährige Mechaniker aus Neuenmarkt.
Drei Monate ohne Führerschein
Staatsanwalt Matthias Eichelsdörfer beantragte die letztlich auch von Amtsgerichtsdirektor Christoph Berner ausgesprochene Geldstrafe in Höhe von 600 Euro wegen fahrlässiger Bodenverunreinigung und wegen
Unfallflucht. Das Geld geht an die Verkehrswacht in Kulmbach. Außerdem muss der junge Mann für drei Monate seinen Führerschein abgeben.
Zu Gute hielt ihm der Richter sein umfassendes Geständnis, was auf Einsicht schließen lasse. Negativ schlagen dagegen die beiden Voreintragungen und der relativ hohe Sachschaden zu Buche.
Dem Schuldspruch liegt Jugendstrafrecht zu Grunde, weil der Angeklagte an Reifeverzögerungen leide und er sich auch bei der Tat selbst absolut jugendtypisch verhalten habe. "Nach Erwachsenenstrafrecht hätten sie mit einer wesentlich höheren Strafe rechnen müssen", sagte Berner, der dem Angeklagten außerdem die Kosten des Verfahrens aufbürdete.