Druckartikel: 46-Jähriger spuckt und hustet im Supermarkt in Richtung Verkäuferin

46-Jähriger spuckt und hustet im Supermarkt in Richtung Verkäuferin


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Donnerstag, 10. Dezember 2020

Man kann nicht sagen, dass sich der Angeschuldigte vor Gericht nicht durchaus querulierend zeigte. Doch ging er Monate vorher auch wirklich so weit, in Richtung einer Verkäuferin gehustet und sie gar ...


Man kann nicht sagen, dass sich der Angeschuldigte vor Gericht nicht durchaus querulierend zeigte. Doch ging er Monate vorher auch wirklich so weit, in Richtung einer Verkäuferin gehustet und sie gar angespuckt zu haben? Am Mittwoch suchte Richter Matthias Huber ein wenig Licht in eine Strafbefehlsangelegenheit zu bringen.

"Schriftlich habe ich gar nix bekommen", erklärte der 46-jährige Staffelsteiner beharrend. Das Schriftstück, um welches es dabei ging, war ein Hausverbot eines Supermarktes, das schwarz auf weiß an ihn ausgehändigt wurde. Das jedenfalls sollte eine 30-jährige Verkäuferin im Laufe der Verhandlung aussagen. Worum es konkret ging, trug sich am 17. April 2020 kurz vor 13 Uhr zu. Unzweifelhaft hielt sich der derzeit nicht in Lohn und Brot stehende Mann in einer Lichtenfelser Supermarkt-Filiale auf. Die allerdings hätte er nicht betreten dürfen, wie auch keine andere Filiale dieser Kette im gesamten Bundesgebiet.

Das wiederum hatte mit einem Vorfall zu tun, der 40 Tage vorher in dem Supermarkt stattgefunden habe. "Grund war, dass er in der Corona-Hochzeit an Schutzschilder (für Kassierer) gehustet und gespuckt hatte", erklärte die Verkäuferin gegenüber Richter Huber und Staatsanwalt Harun Schütz. Das also soll der Umgang mit einer Kassiererin gewesen sein und das habe sich die Leitung des Supermarkts nicht bieten lassen wollen. So kam es zum Hausverbot.

Keine "Beweisfotos"

Doch wie ging es weiter? Laut der Verkäuferin sei dem Mann das Papier zum Unterschreiben ausgehändigt worden, wobei er sich genau dagegen gesträubt habe und eben nicht unterschrieb. Der 46-Jährige lieferte in dieser Sache eine andere Version. Es sei vielmehr so gewesen, dass er keinen Zettel ausgehändigt bekommen habe und ihn somit weder durchlesen noch unterschreiben konnte. An dieser Stelle richtete der Angeschuldigte das Wort an die Zeugin, ihr überdies in gleiches fallend: "Hat sie Beweisfotos?" Diese hatte die Frau nicht, aber Vertrauen in ihre Mitarbeiterin. "Ich denke nicht, dass meine Kollegin lügt", so ihre Erwiderung. "Das hat sie erfunden", hielt der Staffelsteiner dagegen.

Huber machte an dieser Stelle klar, dass es nicht darum geht, ob das Hausverbot rechtens war oder nicht, sondern darum, dass der Mann sich trotz Hausverbots in der Filiale aufhielt. Und das war unstrittig. "Aus meiner Sicht ist die Sache geklärt", bekräftigte er denn auch. Das führte ihn dazu, sich bei dem Angeschuldigten nach dessen Einkommen zu erkundigen. Was er erntete, war: "Datenschutz, das wird nicht erzählt." Nicht anders bei der Frage danach, was der Staffelsteiner beruflich gelernt habe: "Auch das wird nicht erzählt." Staatsanwalt Schütz sollte dieses Verhalten in der Folge bei seinem Plädoyer "penetrant und uneinsichtig" nennen und 750 Euro als neue Strafbefehlshöhe für angemessen halten. "Ich zahle schon mal nichts (...), ich werde Sozialstunden machen", erwiderte nun darauf der 46-Jährige. Dass dieser "keine Einsicht" während des Verfahrens zeigte, sollte ihm von Huber angelastet werden. Auch nahm ihm der Richter nicht ab, dass er nichts vom landesweiten Hausverbot für jene Supermarktkette gewusst haben wollte. Die Geldahndung in Höhe von 750 Euro bestätigte Huber mit seinem Urteil. Gut möglich aber, dass sie wegen der finanziellen Situation des Verurteilten in Arbeitsstunden umgewandelt werden muss.