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36-Jähriger kommt seiner Unterhaltspflicht nicht nach


Autor: Helmut Will

Haßfurt, Sonntag, 08. März 2020

Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht musste sich dieser Tage ein 36-jähriger Mann aus dem Maintal vor dem Strafgericht des Amtsgerichts in Haßfurt verantworten. Er war mit der Unterhaltszahlung für ...


Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht musste sich dieser Tage ein 36-jähriger Mann aus dem Maintal vor dem Strafgericht des Amtsgerichts in Haßfurt verantworten. Er war mit der Unterhaltszahlung für drei Kinder, die er mit zwei Frauen hat, in Rückstand geraten. Der Angeklagte kam strafrechtlich glimpflich davon. Zahlen muss er dennoch.

Der Vorwurf

Der Staatsanwalt warf dem 36-Jährigen in der Anklageschrift vor, in Zeiträumen, in denen er Unterhalt aufgrund seines Verdienstes hätte zahlen können, seiner Verpflichtung dazu nicht nachgekommen zu sein. Den Rückstand bezifferte der Anklagevertreter auf 4890 Euro.

Der Pflichtverteidiger und der Angeklagte räumten auf Vorhalt von Richterin Ilona Conver den Sachverhalt ein. Der Verteidiger wies darauf hin, dass sein Mandant schon Lohnpfändungen hatte.

Die Richterin sah in verschiedenen Zeiträumen keine Tatbestandserfüllung für Unterhaltspflichtverletzung, da der Angeklagte teilweise nicht in der Lage gewesen sei, seiner Unterhaltsverpflichtung nachzukommen. Hier regte der Staatsanwalt an, das Verfahren eventuell gegen eine Auflage einzustellen und dem Angeklagten eine monatliche Geldauflage zu erteilen, die er an das Jugendamt Haßberge zahlen sollte, um so den Unterhaltsrückstand zu vermindern.

Das Geld reicht nicht

Es wurde festgestellt, dass der Verdienst des Angeklagten für seine drei unterhaltsberechtigten Kinder nicht reicht. Der Angeklagte legte dar, dass er bei einer Pfändung von 700 Euro für den Unterhalt nur noch 907 Euro zum Leben hätte. "Wenn mir nur 907 Euro bleiben, wie soll da meine Motivation auf Arbeit sein?", fragte er.

An das Jugendamt

Es erfolgte der Beschluss, dass der Angeklagte zu gleichen Teilen an seine Kinder 200 Euro im Monat zu zahlen hat und der Betrag an das Jugendamt geht. "Wenn das klappt, ist das Verfahren beendet", unterstrich die Richterin Ilona Conver.