Druckartikel: 34-jähriger Drogen-Wiederholungstäter entgeht nur knapp einer Gefängnisstrafe

34-jähriger Drogen-Wiederholungstäter entgeht nur knapp einer Gefängnisstrafe


Autor: Manfred Wagner

Haßfurt, Dienstag, 06. Oktober 2015

von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner Haßfurt — "Knast" betonte der neben dem Angeklagten (34) sitzende Bewährungshelfer "ist keine Lösung. Davon wird es höchstens noch schlimmer!...


von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner

Haßfurt — "Knast" betonte der neben dem Angeklagten (34) sitzende Bewährungshelfer "ist keine Lösung. Davon wird es höchstens noch schlimmer!"
Dieser Auffassung schloss sich die Strafrichterin Ilona Conver bei einem Drogenprozess am Amtsgericht Haßfurt an. Sie verurteilte den Angeklagten, der im Frühjahr in Haßfurt zweimal mit einer geringen Menge "Speed" erwischt wurde, zu einer - noch nicht rechtskräftigen - Geldstrafe von 110 Tagessätzen zu je 30 Euro.
Für die Bamberger Staatsanwaltschaft verlas eine Referendarin die Anklageschrift. Demnach hatte die Polizei den Mann am 3. März in der oberen Vorstadt mit zwei Gramm Amphetamin und am 6. April in der Bahnhofstraße mit 1,68 Gramm erwischt. Die jeweils geringe Menge lässt darauf schließen, dass die Drogen zum Eigenkonsum bestimmt waren.
Im Vorstrafenregister des Arbeiters finden sich sechs Einträge. Darunter sind zwei einschlägig, also Verurteilungen aus Drogendelikten. Ins Gewicht fiel insbesondere die letzte Sache, ein Urteil am Amtsgericht Hof vom Juni 2011.
Damals erhielt der Mann eine zweieinhalbjährige Freiheitsstrafe, weil er versucht hatte, Rauschgift aus Tschechien nach Deutschland zu schmuggeln. Die Bewährungszeit für diese Strafe läuft noch bis Ende 2016. Damit war klar, dass die nun verhandelten Straftaten während einer laufenden Bewährung begangen wurden. In solchen Fällen spricht die Staatsanwaltschaft von sogenannten Bewährungsversagern. Und bei solchen Tätern plädiert der Vertreter der Anklage in aller Regel auf eine Freiheitsstrafe ohne Bewährung. Deshalb forderte die Referendarin eine dreimonatige Gefängnisstrafe.
Der als Pflichtverteidiger bestellte Rechtsanwalt Dieter Widmann beleuchtete die Tat aus einem anderen Blickwinkel. Bei seinem Mandanten, betonte er, handele es sich nicht um einen Zeitgenossen, der andere Leute zusammenschlage oder sonst schädige. "Er macht sich strafbar, weil er süchtig ist", erläuterte der Anwalt.
Mit dieser Argumentation war er durchaus erfolgreich, denn auf dieser Linie folgte der Richterspruch. Positiv für den Süchtigen wurde zudem gewertet, dass er seit 14 Jahren ununterbrochen in der Schweinfurter Großindustrie arbeitet und mit seinem Lohn die Familie mit zwei schulpflichtigen Kindern ernährt. Um den Sprung aus dem Drogensumpf zu schaffen, legten die Juristen dem Verurteilten ans Herz, eine stationäre Therapie zu absolvieren.