Druckartikel: 26-Jähriger verfolgt seinen Nebenbuhler mit dem Auto bis in den Park

26-Jähriger verfolgt seinen Nebenbuhler mit dem Auto bis in den Park


Autor: Pauline Lindner

Forchheim, Donnerstag, 19. Mai 2016

Als "leicht explosiv" beschrieb der Vater der Verletzten den Täter, als er als Zeuge vor Amtsrichterin Silke Schneider seine Aussage machte. Das Geschehen, ...


Als "leicht explosiv" beschrieb der Vater der Verletzten den Täter, als er als Zeuge vor Amtsrichterin Silke Schneider seine Aussage machte. Das Geschehen, das jetzt vor dem Forchheimer Amtsgericht vor Gericht stand, hatte der Vater vom Fenster aus beobachtet.
Es war eine Beziehungsgeschichte, die nach den drastischen Worten der Richterin "saugefährlich" endete. "So kann man sich nicht aufführen", sagte Richterin Schneider.


Gefährlicher Eingriff

Zuerst ermittelte die Polizei sogar wegen versuchten Totschlags, reduzierte dann aber die Vorwürfe auf gefährliche Körperverletzung und gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr.
Eine 17-Jährige hatte sich mit dem Angeklagten verabredet, wahrscheinlich um die Beziehung zu beenden. Der 26-jährige Mann fuhr vor der Familienwohnung in der Sattlerstorstraße vor. Just da tauchte auch der gleichaltrige Nebenbuhler auf. Der Angeklagte gab energisch Gas und nahm die junge Frau auf dem Gehweg ins Visier. Er bremste dann doch ab, wie der später mit einem Messer bedrohte Zeuge aussagte. Vermutlich weil die Straße feucht war, touchierte er sie aber, so dass das Mädchen auf dem rechten Kotflügel landete.


"Das habe ich nicht gewollt"

Unter die Räder geriet sie allerdings nicht. Leicht verletzt wurde sie aber dennoch. "Ich kann nicht sagen, dass er mit Absicht auf sie zugefahren ist", sagte der Vater des Opfers. Der Angeklagte habe seiner Tochter wohl nur Angst machen wollen.
Der Angeklagte sei auch umgehend aus dem Auto gesprungen und habe sich entschuldigt: "Das habe ich nicht gewollt." Dann nahm er den Nebenbuhler aufs Korn. Er entnahm seinem Kofferraum ein 28 Zentimeter langes Messer und wollte hinter ihm her. Doch der drahtige junge Mann lief schnell in Richtung Stadtpark davon. So stieg der Täter wieder in sein Auto und preschte in den Park hinein. Dort muss er ausgestiegen sein, denn ein Bewohner eines nahegelegenen Hauses, der durch Geschrei auf der Straße hellhörig geworden war, hörte die Fahrtgeräusche und auch wieder Geschrei, darunter den Satz: "Dich stech' ich ab."


Ziemlich ramponiert

Der Verfolgte schilderte das Weitere so: Der Täter fuhr mit dem Auto auf ihn zu. Glücklicherweise konnte er hinter ein Gebüsch hechten, sonst wäre er angefahren worden. Anschließend habe sich der 26-Jährige wieder ins Auto gesetzt und drehte einige Runden auf dem Parkgelände gedreht.
Das neue sportliche Auto sah danach ziemlich ramponiert aus, stellte der aufnehmende Polizist später fest. Der Vater des Mädchens beschrieb das Motorengeräusch als "hochdrehend". Aus dem gesamten Vorgang dürften zwei Ermittlungsverfahren werden. Denn der Angeklagte hatte eine ältere Frau als Zeugin benannt: die Mutter einer Bekannten, die zur Tatzeit ihre Großmutter im Altenheim um die Ecke besucht hat. Die Zeugin sagte zuerst, sie könne sich nicht mehr erinnern, denn der Tod ihrer Mutter in der Zwischenzeit habe sie viel mehr beschäftigt. Dann beim Nachhaken der Richterin begann sie zu weinen. Sie war an dem betreffenden Tag gar nicht im Altenheim. Der Angeklagte habe sie zu dieser Aussage angestiftet.
"Das wäre eine Anstiftung zur Falschaussage", reagierte Schneider schnell. Auch der Anwalt war perplex: "Ich bin am Überlegen, ob ich das Mandat niederlege."


Sicherungen durchgebrannt

Eine unerwartete Wendung nahm auch die Aussage der Verletzten. Der Täter sei mit normaler Geschwindigkeit gefahren. Sie revidierte damit ihre Aussagen, die sich nach dem Vofall bei der Polizei gemacht hatte. Hier griff die Richterin ein: "Es ist auch eine falsche Verdächtigung, wenn man etwas aufbauscht und übertreibt. Da haben wir wohl das nächste Verfahren."
Die Staatsanwältin sah in der Verhandlung die Anklage bestätigt und forderte zehn Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung. Der Verteidiger führte aus, dass das Verhalten des Angeklagten nach den jeweiligen Taten nur fahrlässig gewesen sei. Sie sollten deshalb lediglich mit einer Geldstrafe geahndet werden. Der Angeklagte beteuerte, er habe "absolut überreagiert. Irgendwann explodiert man halt mal."
Das Urteil lautet auf neun Monate Freiheitsstrafe, die auf drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt sind. Acht Monate dauert die Führerscheinsperre noch fort und 2000 Euro muss der Angeklagte zahlen.
Die Amtsrichterin sagte dem Angeklagten ins Gesicht, ihm seien an jenem Tag die Sicherungen durchgebrannt. Er habe sich und sein Fahrzeug nicht mehr unter Kontrolle gehabt.