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2400 Euro Geldstrafe für Schläge ins Gesicht des Schwagers


Autor: Markus Häggberg

Lichtenfels, Freitag, 02. November 2018

Ein Nachbarschaftsstreit im östlichen Landkreis mit Tiefgang ins Familiäre - so stellte sich im Amtsgericht dar, was mit einem Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung endete. Das Opfer kam nicht. ...


Ein Nachbarschaftsstreit im östlichen Landkreis mit Tiefgang ins Familiäre - so stellte sich im Amtsgericht dar, was mit einem Urteil wegen vorsätzlicher Körperverletzung endete.

Das Opfer kam nicht. Aus gesundheitlichen Gründen, so hieß es, war der 70-Jährige verhindert. Dass es auch ohne seine Aussage zu einem Urteilsspruch kommen konnte, stellt eine relative Seltenheit dar. Doch Richter Alexander Zenefels stützte diese Entscheidung vor allem auf die Aussage der Tochter des Opfers. Diese, eine 48-jährige Fachschwester, hatte sogar ein Zeugnisverweigerungsrecht, denn der Angeklagte ist ihr Onkel.

Bei dem Vorfall vom 30. November 2017, zu dem sie angab, lediglich Ohrenzeugin gewesen zu sein, ging es um eine Begegnung in einem Haus, welches zum Tatzeitpunkt von ihrem Vater und ihrem Onkel bewohnt wurde. Aus Sicht des 72-jährigen Angeklagten stellte sich der Vorfall so dar, dass er von seinem Schwager erst beleidigt und bedroht worden sei.

Angeblich Notwehr

"Arschloch, Drecksau, willst du ein paar in die Fresse?", sagte dieser nach Angaben des Angeklagten. Zudem, so der Mann, habe er selbst Schläge erhalten. "Ich habe zweimal zurückgeschlagen - in Notwehr", so der Senior. Die Anklage hingegen sprach von vier Schlägen ins Gesicht des Opfers. Entsprechende Fotos von den Spuren einer solchen Behandlung lagen dem Gericht vor, sie zeigten Schwellungen und Spuren an den Augen. Auch die Polizei sei an diesem Tag vorstellig geworden und habe den guten Rat erteilt, sich künftig zu benehmen.

Richter Zenefels suchte zu entschlüsseln, worin dieser Gewaltausbruch gründen mochte. Laut Angeklagtem sei er in einer Beschwerde über eine bauliche Maßnahme, unternommen von seinem Schwager, als Zeuge genannt worden. "Das war die Sekunde, wo ich Feind Nummer eins war", so der 72-Jährige. In der Folge sei er von seinem Schwager immer bedroht und beschimpft worden. "Habe immer geschaut, dass ich ihm nicht begegne, weil er ist aggressiv."

Depression als Auslöser?

Diese Aggressivität, so der Mann, wurzle womöglich in der Depression des Schwagers. Dass eine solche vorliegt, bestätigte auch dessen Tochter. Jedoch wollte sie außer einem Sturz ihres Vaters nichts mitbekommen haben. Dieser, so die Frau, erhielt einen Schlag und stürzte durch einen Vorhang in die Küche. Eine dies alles auslösende Bedrohung ihres Onkels habe sie nicht gehört, zwei von seinen Schlägen aber doch.

Zweimal ersuchte Rechtsanwalt Bürckmann darum, das Verfahren zu einem anderen Zeitpunkt fortzusetzen, dann, wenn der Geschädigte erscheinen und dazu aussagen würde. Dass er das nicht müsse, erklärte Zenefels mit der Einschätzung, dass eine akute Bedrohungslage spätestens nach dem ersten Schlag vorüber gewesen wäre, die nachfolgenden Schläge darum nicht mehr angebracht waren. Mindestens drei Schläge aber sah das Gericht als erwiesen an. Die Staatsanwaltschaft forderte, 4000 Euro als Geldstrafe anzusetzen, Zenefels entschied auf 2400 Euro.