21-Jährige lässt Fäuste sprechen
Autor: Markus Häggberg
, Mittwoch, 20. Sept. 2017
Bei einer Faschingsveranstaltung in Weismain hatte eine Auszubildende aus dem östlichen Landkreis mit einem Faustschlag die Nase eines Mannes zertrümmert. D...
Bei einer Faschingsveranstaltung in Weismain hatte eine Auszubildende aus dem östlichen Landkreis mit einem Faustschlag die Nase eines Mannes zertrümmert. Die Körperverletzung brachte der jungen Frau einen Strafbefehl über 2400 Euro ein.
Weil die 21-Jährige Einspruch gegen den Strafbefehl eingelegt hatte, trafen sich am Dienstag Täterin und Opfer vor Gericht wieder.
"Wenn man es zusammenfasst, dann war es Selbstjustiz", bilanzierte Richter Stephan Jäger den Vorfall, der sich am 26. Februar in der Weismainer Stadthalle zugetragen hatte.
Blut vor die Füße gespuckt
Die bis zu jenem Vorfall völlig unbescholtene 21-Jährige strebte einen Einspruch an und trat vor Gericht resolut auf. "Ich möchte definitiv was dazu sagen", sagte sie und: "Es stimmt, ja!". Doch sie hob hervor, dass sie provoziert worden sei und zudem in erster Absicht schlichten wollte. Sie habe sich nämlich zwischen zwei Männer gestellt, die miteinander in Streit geraten seien. Dann sei ihr von dem 25-jährigen Elektroniker unvermittelt ins Gesicht geschlagen worden. Mit der Faust. "Ich habe ihm einen kleinen Batzen Blut vor die Füße gespuckt", betonte die junge Frau gegenüber Richter Jäger und Staatsanwältin Viktoria Bockfeld.
Unter Alkoholeinfluss
Das Opfer konnte oder mochte sich im Zeugenstand nicht an dieses Zwischenspiel erinnern. Drei Sekunden, so die Angeschuldigte, habe sie dem Mann damals gegeben, sich bei ihr zu entschuldigen. Dann hätte die Sache ihr Bewenden gehabt. Aber es sei anders gekommen. "Er hat sein Gesicht hingehalten und provozierend auf seine Nase gezeigt, da habe ich zugeschlagen."Eine große Rolle spielte an diesem Abend der Alkohol. Die Angeschuldigte hatte zur Tatzeit 1,6 Promille im Blut. Auch das Opfer gab an, Bier und einige Schnäpse konsumiert zu haben. Zwei Wochen lang habe ein blaues Auge seine doppelte Nasenfraktur begleitet, was besonders ärgerlich gewesen sei, weil er sich zum damaligen Zeitpunkt bei einer anderen Firma bewerben wollte.
Entschuldigung angenommen
Eine Freundin stützte die Aussage der Täterin. "Von weitem habe ich gesehen, dass sie was abbekommen hatte", so die 20-Jährige. Aus ihrer Erinnerung grub sie auch den aufgeschnappten Satz der Beschuldigten, wonach sie dem Täter drei Sekunden Zeit zum Entschuldigen gegeben hatte. "Er sagte eins, zwei, drei und hat noch gelacht." An Schadensersatz und einen Zivilprozess schien der verletzte Mann kein Interesse zu haben. Auch nahm er die Entschuldigung der Frau an.
So konnte der Strafbefehl abgemildert werden. Positiv wertete der Richter auch die Einsicht der jungen Frau, die während der Verhandlung nichts beschönigt habe. Zudem habe sie unter Alkoholeinfluss gestanden.
Statt 2400 muss die Frau jetzt "nur" 1100 Euro zahlen.