1800 Euro nach Rückfall
Autor: Markus Häggberg
Lichtenfels, Donnerstag, 24. Sept. 2020
"Ja, das ist halt der Sachverhalt", bestätigte der 49-jährige Lichtenfelser die von Staatsanwalt Matthias Jakob vorgebrachten Anwürfe. Wie viel Einsicht in seinen Kommentaren lag, mochte in der Verhan...
"Ja, das ist halt der Sachverhalt", bestätigte der 49-jährige Lichtenfelser die von Staatsanwalt Matthias Jakob vorgebrachten Anwürfe. Wie viel Einsicht in seinen Kommentaren lag, mochte in der Verhandlung am Mittwoch die offene Frage geblieben sein. Denn immerhin bemerkte der Mann zu dem Vorwurf, dass er vorsätzlich ohne Führerschein gefahren sei auch, dass ihm "das Gefährt das Leben erleichtert" habe. Doch es ging bei dem Vorfall vom 29. Mai dieses Jahres noch um etwas mehr: um den Besitz von fünf Gramm einer Marihuana-Art.
Lange Vorstrafenliste
Kurzatmig saß der Lichtenfelser im Saal 14 des Amtsgerichts. Einmal mehr. Vor Monaten tat er das auch schon und es ging um den Missbrauch von Betäubungsmitteln. Schon damals erwähnte der derzeit arbeitslose Mann, dass er zur Bewältigung von Schmerzen auf derlei Dinge zurückgreife. "Ich habe chronische Schmerzen", so der Mann schnaufend und schwer atmend. "Was soll den da heute rauskommen?", wurde er vom Richter und Amtsgerichtsdirektor Matthias Huber gefragt. Eine Frage, nicht frei von Humor. Denn der Gefragte stand schön häufiger vor Gericht. 1998 wegen Diebstahls, Jahre später wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, dann wiederum wegen vorsätzlichen Handels mit Betäubungsmitteln. Das brachte ihm sogar eine mehrjährige Haftstrafe ein. Es folgte Diebstahl, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte und erneut ein Betäubungsmitteldelikt, diesmal unerlaubte Einfuhr.
Es gab etwas, das sich der 49-Jährige zugutehielt. "Ich habe Menschen, von denen ich nix Gutes zu erwarten habe, aus meinem Umfeld entfernt", so der Mann zu Mitmenschen, die bezüglich Marihuana mit ihm in Verbindung stehen dürften. Was wie ein Schritt nach vorne klang, mochte durch unbedachte oder entlarvende Äußerung konterkariert worden sein, denn der Mann sagte auch: "Ich muss mein Leben auf die Reihe bekommen - nächstes Jahr."
Für Richter Matthias Huber bestand kein Grund, auf 2021 zu warten. Das Plädoyer von Jakob berücksichtigend, das den Besitz der fünf Gramm Marihuana "für sich genommen als nicht schwerwiegend" einstufte, aber die Rückfälligkeit des Lichtenfelsers für problematisch ansah, sollte Huber den Angeklagten einer Autorität und Hilfe unterstellen. "Ich denke, dass ein Bewährungshelfer her muss, Sie könnten Hilfe gebrauchen."
Der Urteilsspruch
Fünf Monate Haft auf Bewährung forderte Jakob für die Vergehen, doch Huber pflegte einen anderen Ansatz. "Sie wissen, wie es im Gefängnis ist", erklärte er gegenüber dem vor ihm sitzenden Mann und zeigte sich davon überzeugt, dass eine Geldstrafe mehr Eindruck auf diesen machen würde. Zu 1800 Euro verurteilte er ihn und überdies zu 50 Arbeitsstunden.