18-jähriger Autofahrer flüchtete nach Streifvorgang und muss jetzt zahlen
Autor: Manfred Wagner
Haßfurt, Dienstag, 30. Juni 2015
von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner Haßfurt/Ebelsbach — Obwohl der Verteidiger und der Staatsanwalt dafür votierten, das - wesentlich mildere - Jugendstrafrecht anzuwenden, wurd...
von unserem Mitarbeiter Manfred Wagner
Haßfurt/Ebelsbach — Obwohl der Verteidiger und der Staatsanwalt dafür votierten, das - wesentlich mildere - Jugendstrafrecht anzuwenden, wurde ein 18-Jähriger bei einem Prozess am Amtsgericht in Haßfurt nach Erwachsenenstrafrecht abgeurteilt. Dadurch kommt ihn seine Fahrerflucht teuer zu stehen. Neben einer Geldstrafe von 450 Euro und einem dreimonatigem Fahrverbot muss der Mann rund 2500 Euro für Reparaturkosten an seinem und am fremden Auto berappen. Und dann stehen noch die Gerichts- und seine Anwaltskosten an.
Das Malheur passierte dem Angeklagten vor einem guten Vierteljahr. Am Abend des 16. März kurz nach 6 Uhr lenkte er seinen Audi in Ebelsbach etwas zu flott um die Kurve. Dabei touchierte er einen am Straßenrand geparkten Ford. Obwohl er den "Streifer" bemerkt hatte, setzte er ohne anzuhalten seine Fahrt fort. Aber er hatte kein Glück.
Ein aufmerksamer Zeitgenosse hatte alles gesehen und meldete den Unfall samt Kennzeichen sofort der Polizei.
Um sich nicht strafbar zu machen, hätte der Unfallverursacher anhalten, aussteigen und den betroffenen Autofahrer informieren müssen. Auch für den Fall, dass er niemanden angetroffen hätte, hätte er eine "angemessene Zeit", wie es im Gesetz heißt, warten müssen. Wie lange das im Einzelfall ist, dafür gibt es keine pauschale Regelung. Das hängt vielmehr von den jeweiligen Umständen wie Tageszeit, Unfallort oder Wetterlage ab.
Wie der Verteidiger Norbert Brandl vor Gericht erklärte, wollte sich sein Mandant zuhause erst einmal mit seinem Vater beraten. Dazu kam es allerdings nicht mehr. Als der Teenager nämlich bei seinem Elternhaus ankam, stand schon ein Streifenwagen der Polizei vor dem Haus und nahm ihn in Empfang.
Vor Gericht machte der junge Mann einen reumütigen und vernünftigen Eindruck.
Der 18-Jährige entschuldigte sich nochmals persönlich bei dem betroffenen Autobesitzer.
"Klassische Panikreaktion"
Der Jugendgerichtshelfer Franz Heinrich sprach von einer "klassischen Panikreaktion". Er wies darauf hin, dass der Angeklagte auf seinen Führerschein angewiesen sei, um die Schule in einer Stadt außerhalb des Landkreises besuchen zu können.
In seinem Plädoyer erinnerte Rechtsanwalt Brandl daran, dass sich die Tat "in Sekundenschnelle" abgespielt habe. Bereits auf dem Weg zu seinem Vater habe der Angeklagte überlegt, ob es nicht besser gewesen wäre, umzukehren und vor Ort reinen Tisch zu machen.
Als Strafe hielt er einen Denkzettel in Form eines einmonatigem Fahrverbots und einer kleinen Geldstrafe für ausreichend.
Der Vertreter der Anklagebehörde forderte dagegen eine Sperrzeit für den Führerschein von sechs Monaten.
Jugendrichter Martin Kober lag mit seinem Richterspruch wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort, wie es juristisch heißt, in der Mitte. Ob der Verurteilte gegen das Urteil in Berufung geht, ist noch offen.