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17 Quadratmeter verhindern die Abrechnung


Autor: Evi Seeger

Lonnerstadt, Dienstag, 27. Januar 2015

von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger Lonnerstadt — Es klingt wie ein Schildbürgerstreich - allerdings nicht von der Bürgerseite: Weil die Gemeinde Lonnerstadt vor Jahren wegen eine...


von unserer Mitarbeiterin Evi Seeger

Lonnerstadt — Es klingt wie ein Schildbürgerstreich - allerdings nicht von der Bürgerseite: Weil die Gemeinde Lonnerstadt vor Jahren wegen eines Grunderwerbs nicht auf einen Anlieger zugegangen ist, kann der Ausbau der Hutergasse nicht komplett abgerechnet werden.
Gebaut und mit der Schlussabnahme beendet wurde die Sanierung der Hutergasse bereits im Oktober 2004. Normalerweise sollte danach die Abrechnung der Ausbaubeiträge erfolgen. In Lonnerstadt muss jedoch eine so genannte Kostenspaltung durchgeführt werden, der - wie von der Verwaltung empfohlen - in der Sitzung des Gemeinderats zugestimmt wurde.
Grund dafür ist, dass ein winziger Grundstückserwerb bis heute nicht in trockenen Tüchern ist. Zwei Eigentümer - einer mit 16 Quadratmetern, der andere mit nur einem Quadratmeter - haben den für den Ausbau benötigten Grund bislang nicht an die Gemeinde verkauft. Und so wie es die Ehefrau des einen Eigentümers darstellte, wird da wohl auch so schnell nichts draus werden. Denn der Lonnerstadter aus der Huter-gasse ist ziemlich sauer.
Wie sich das Ganze abgespielt hat und wer die Schuld daran trägt, dass der Grunderwerb nicht gleich zu Anfang der Maßnahme geregelt wurde, blieb in der Sitzung unklar. "Niemand hat mit meinem Mann geredet, keiner hat ihn gefragt", berichtete die Ehefrau des Eigentümers. Verständlich, dass das ihrem Mann überhaupt nicht gefallen hat, wie sie berichtete.

Vor vollendete Tatsachen gestellt

"Wir waren im Urlaub, und als wir heimgekommen sind, war die Straße gebaut", schilderte die Ehefrau die Angelegenheit. Ihr verärgerter Ehemann wollte daraufhin erst recht nicht mehr verkaufen. Obwohl er für die 16 Quadratmeter, die ja noch sein Eigentum sind, die Ausbaubeiträge bezahlen muss.
Für die Verwaltung, insbesondere für den Geschäftsstellenleiter der VG, Norbert Stoll, dürfte das eine ziemlich unbefriedigende Situation sein. Normalerweise werde abgerechnet, wenn die Maßnahme fertig und der Grunderwerb abgeschlossen sei, erläuterte Stoll. Fehle auch nur einer, müsse man mit der Abrechnung warten. Da jedoch nicht absehbar sei, wann der notwendige Grunderwerb erfolgen werde, empfahl die Verwaltung eine "Kostenspaltung". Das bedeutet, dass mit Ausnahme des Grunderwerbs alle bisher angefallenen Kosten abgerechnet werden.
In Bezug auf diese Teilmaßnahmen sei die Abrechnung für Anlieger wie für die Gemeinde "endgültig", und es bestehe Rechtssicherheit. Die Abrechnung des Grunderwerbs könne erst nach dessen Abschluss erfolgen, hieß es in der Beschlussvorlage zur Gemeinderatssitzung. Die Kosten hierfür wären jedoch für die Anlieger wegen der geringen Flächen überschaubar. Den beitragspflichtigen Anliegern sei das bereits mitgeteilt worden.