15-Jährige fühlte sich bedroht
Autor: Helmut Will
Haßfurt, Dienstag, 25. Oktober 2016
Ein 19-Jähriger wurde in Haßfurt wegen versuchter Nötigung und weiterer Delikte zu Arbeitsstunden verurteilt.
War es ernst oder ein Missverständnis? Was hatte ein 19-jähriger Mann gemeint, als er gegenüber einer 15-jährigen Schülerin im Februar dieses Jahres sagte, wenn sie nicht binnen 20 Tagen mit ihm schlafe, werde er "Maßnahmen ergreifen." Die Jugendliche interpretierte es jedenfalls so, dass er dann gegen ihren Willen mit ihr Sex haben wolle. Sie und ihre Eltern erstatteten Anzeige. Der junge Mann stand daher wegen des Vorwurfs der Nötigung vor dem Jugendgericht am Amtsgericht in Haßfurt. Und er wurde verurteilt, obwohl er vor Gericht erklärt hatte, seine Aussage sei so zu verstehen, dass er dem Mädchen dann nur "die komplette Freundschaft aufkündigen würde", wenn sie nicht einwilligt.
Staatsanwalt Ralf Hofmann legte die Anklage dar. Es ging in dem Verfahren nicht nur um Nötigung.
Außerdem war der 19-Jährige wegen Amtsanmaßung und eines Vergehens nach dem Waffengesetz angeklagt.
Er war mit einem auf seinem Privat-Pkw aufgesetzten Blaulicht durch die Gegend gefahren und hatte in einem Ort im Maintal mit Waffen in die Luft geschossen. Blaulicht und Waffen wurden ihm abgenommen; er erklärte sich nach einigem Hin und Her mit der Einziehung der Gegenstände einverstanden.
Sein Verteidiger, der Rechtsanwalt Jürgen Borowka, erklärte, dass sein Mandant die Taten mit dem Blaulicht und den Waffen voll einräume.Auf Frage von Richter Martin Kober sagte der Mann kurz und bündig: "So ist es."
Zum Vorwurf der Nötigung erklärte der Angeklagte, dass die 15-Jährige ihm angeboten habe, mit ihm zu schlafen, weil er sie immer nach Hause fahre.
"Das hat sie versprochen und Versprechen muss man meiner Meinung nach halten", sagte er.
Richtig sei auch, dass er ihr gegenüber sagte, er werde "sonst Maßnahmen ergreifen." Keinesfalls habe er jedoch daran gedacht, ihr gegen ihren Willen etwas anzutun. Er wolle nur nichts mehr mit ihr zu tun haben, verteidigte er sich.
Die 15-Jährige erläuterte dem Gericht, dass an dem besagten Tag der Angeklagte, als man sich in einer Gaststätte traf, "auf 180" gewesen sei. Er habe herumgeschrien, dass andere Gäste aufmerksam wurden. Sie betonte, dass sie dem 19-Jährigen keinen Geschlechtsverkehr angeboten habe, der Mann aber von "anderen Mitteln oder Maßnahmen" gesprochen habe. Sie habe das als Drohung empfunden. "Ich dachte, der wollte gegen meinen Willen etwas von mir."
Franz Heinrich von der Jugendgerichtshilfe bezeichnete den Angeklagten als Einzelgänger und teilweise auch als Außenseiter.
Er sei schon in therapeutischer Behandlung gewesen und sei dem Jugendamt bekannt. In Gefühls- und Konfliktsituationen reagiere er nicht adäquat.
Der Staatsanwalt sah den Tatbestand der versuchten Nötigung erfüllt. Keine versuchte Nötigung erkannte dagegen der Verteidiger. "Die Ernsthaftigkeit seiner Drohung stelle ich doch sehr in Zweifel", sagte er.
Das Jugendgericht verurteilte den Angeklagten wegen versuchter Nötigung, Amtsanmaßung und wegen eines Verstoßes nach dem Waffengesetz zu 20 Arbeitsstunden. Aussagen wie "Maßnahmen ergreifen" ließen in diesem Zusammenhang breiten Raum für Spekulationen, erklärte der Richter Martin Kober. In dieser Art und Weise könne das nicht gutgeheißen werden. Das Urteil ist rechtskräftig.