Fürth verlängert Alkoholverbot im Großteil der Innenstadt
Autor: Redaktion
Fürth, Freitag, 02. Juli 2021
Die Stadt Fürth verlängert das Alkoholkonsumverbot in der Innenstadt bis einschließlich 28. Juli - und zwar in folgenden Gebieten.
Mit der heutigen Änderung der Allgemeinverfügung vom 7. Juni 2021 verlängert die Stadt Fürth gemäß einer Bestimmung in der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung das ganztägige Alkoholkonsumverbot bis einschließlich Mittwoch, 28. Juli 2021, wie die Stadt Fürth mitteilte.
Das Verbot gilt weiterhin montags bis sonntags außerhalb von zugelassenen Freischankflächen in folgenden Straßen bzw. Plätzen:
- Bahnhofplatz
- Friedrichstraße (im Bereich Rudolf-BreitscheidStraße und Fürther Freiheit)
- Fürther Freiheit
- Gustav-SchickedanzStraße (zwischen Rudolf-Breitscheid-Straße und Bahnhofplatz)
- Kohlenmarkt; Königstraße (zwischen einschließlich Obstmarkt und Brandenburger Straße)
- Ludwig-Erhard-Straße; Obstmarkt; Rudolf Breitscheid-Straße (zwischen Schwabacher Straße und Dr. MaxGrundig-Anlage)
- Schwabacher Straße (zwischen Kohlenmarkt und Maxstraße 9)
Das Alkoholkonsumverbot erstreckt sich auf den gesamten öffentlich zugänglichen Raum, also einschließlich der Gehsteige bis zu
den Hauswänden.