In Fürth gilt für alle Besucher*innen des Rathauses und anderer städtischer Dienstgebäude ab dem 5. Januar 2022 die 3G-Pflicht. Zudem gibt die Stadt bekannt, was in Bezug auf Tests und Masken zu beachten ist.
Im Fürther Rathaus und allen städtischen Dienstgebäuden gilt ab Mittwoch, 5. Januar, die 3G-Regel, sofern nicht bereits strengere gesetzliche Zugangsregelungen wie etwa für die Volksbücherei greifen. Zutritt haben somit nur Besucherinnen und Besucher, die geimpft, genesen oder aktuell negativ getestet sind (maximal 24 Stunden alter Schnelltest oder maximal 48 Stunden zurückliegender PCR-Test), so die Stadt Fürth.
Ein Selbsttest vor Ort ist nicht möglich. Kinder bis zum sechsten Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, sind von der Testpflicht befreit.
Zudem gilt für alle Besucherinnen und Besucher FFP2-Maskenpflicht, für Kinder ab sechs Jahre bzw. Jugendliche bis zum 16. Lebensjahr ist eine medizinische Maske ausreichend.
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