Fürth: 3G-Regel für Behördengänge im Landratsamt wird eingeführt
Autor: Redaktion
Fürth, Freitag, 07. Januar 2022
Aufgrund der Corona-Lage führt das Landratsamt Fürth die 3G-Regelung ab Mittwoch, 12. Januar, ein. Ab dann dürfen nur noch Getestete, Geimpfte oder Genesene die Räume betreten.
Aufgrund der Ausbreitung der neuen Corona-Virus-Variante Omikron gilt für Behördengänge beim Landratsamt Fürth ab dem 12. Januar 2022 die 3G-Regelung.
Für den Besuch der Dienststellen in Fürth und Zirndorf ist daher ab diesem Tag ein Nachweis über den Impfstatus, ein Genesenennachweis oder ein negativer Test erforderlich, wie das Landratsamt Fürth erklärt. Besucherinnen und Besucher gälten dabei als getestet, wenn sie ein negatives Ergebnis eines maximal 24 Stunden alten Schnelltests oder eines maximal 48 Stunden zurückliegenden PCR-Tests vorlegen.
Ein Selbsttest vor Ort oder zu Hause sei nicht möglich. Kinder bis zum 6. Geburtstag (beziehungsweise bis zur Einschulung) sowie Schülerinnen und Schüler, die regelmäßigen Testungen im Rahmen des Schulbesuchs unterliegen, seien von der Testpflicht befreit.
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"Aktuell haben alle asymptomatische- Bürgerinnen und Bürger Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest (PoC-Test). Dieser Test kann in einem lokalen Testzentrum, einer Teststelle, einer Apotheke oder einer Arztpraxis durchgeführt werden. Als Testnachweis gilt ferner auch eine aktuelle Bescheinigungen im Rahmen einer Arbeitgebertestung", so die Behörde. Testzentren und Teststellen im Landkreis Fürth findet ihr hier.
Bei bestimmten angeordneten Untersuchungen im Gesundheitsamt (etwa menschliche Tuberkulose) könne zum Schutz der Bevölkerung von der 3G-Besuchsregelung befreit werden.
Die beiden Wertstoffhöfe in Zirndorf und Leichendorf seien von der 3G-Regelung ausgenommen. Dort bleibe es bei der Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske.
Weiterhin gelte, dass der Besuch im Landratsamt nur nach vorheriger Terminvereinbarung unter Telefon 0911 9773-0 möglich sei. In allen Dienstgebäuden gelte FFP2-Maskenpflicht.