Druckartikel: Fahranfänger kann statt Führerschein nur Prüfungsbescheinigung vorzeigen - was ihm jetzt droht

Fahranfänger kann statt Führerschein nur Prüfungsbescheinigung vorzeigen - was ihm jetzt droht


Autor: Agentur dpa

Fürth, Mittwoch, 01. Sept. 2021

Ein Fahranfänger hatte nur die Bescheinigung für seine bestandene Führerscheinprüfung dabei, als ihn die Polizei kontrollierte - das hat nun Konsequenzen. Das war jedoch nicht das einzige, was die Beamten feststellten.
Ein Fahranfänger war in Fürth ohne Führerschein unterwegs. Er hatte stattdessen die Bescheinigung seiner bestandenen Prüfung dabei. Symbolbild: bobtheskater/pixabay.com


Führerschein in greifbarer Nähe und schon wieder futsch: Ein 18 Jahre alter Fahranfänger ist der Polizei in Fürth betrunken ins Netz gegangen. Der junge Mann sei in der Nacht zu Dienstag zu schnell und mit quietschenden Reifen an einer Streife vorbeigefahren, teilte die Polizei am Mittwoch mit. Die Beamten kontrollierten den Mann - Alkoholgeruch schlug ihnen entgegen.

Auch einen Führerschein habe der Mann nicht zeigen können, heiß es in der Mitteilung. Zwar hatte er die Führerscheinprüfung schon bestanden, den Führerschein aber noch nicht abgeholt.

Prüfung bestanden, aber Führerschein noch nicht abgeholt

Er habe nur den Zettel dabei gehabt, dass er die Prüfung bestanden habe, aber den Schein selbst noch nicht. "Das gilt dann auch als Fahren ohne Fahrerlaubnis", sagte ein Polizeisprecher.

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Dem jungen Mann droht nun eine Sperre. Er muss sich wegen des Verdachts des Fahrens unter Alkoholeinfluss sowie des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten.