Das Staatliche Gesundheitsamt Fürth hat die Fallbearbeitung positiv getesteter Personen zum heutigen Montag, 14. Februar geändert. So erfolgt zum Beispiel die Kontaktaufnahme zu positiv Getesteten nun nur noch per Mail oder Post.
                           
          
           
   
          Aufgrund der weiterhin sehr hohen Corona-Fallzahlen seien vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege neue Vorgaben erlassen worden, die im Staatlichen Gesundheitsamt Fürth ab sofort umgesetzt werden. 
       
  "In diesen neuen Vorgaben ist geregelt, dass alle positiv getesteten Personen nicht mehr persönlich durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden müssen. Stattdessen können die Betroffenen auch standardisiert über die Pflicht zur Isolation informiert werden, wie das Landratsamt Fürth mitteilt. Eine direkte Kontaktaufnahme wird auf Infektionsgeschehen mit besonders gefährdeten Personengruppen beschränkt. Die Pflicht zur Isolation für positiv getestete Personen besteht allerdings weiterhin sofort nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (AV Isolation) und nicht erst ab der standardisierten Information durch das Gesundheitsamt."
 Das Gesundheitsamt Fürth ändere daher das Vorgehen bei der Kontaktaufnahme von per PCR positiv getesteten Personen ab Montag, 14.02.2022:
 
 - Alle per PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen würden vom Gesundheitsamt bevorzugt per Mail oder alternativ per Post über die Isolation und das weitere Vorgehen informiert. Wenn eine Mailadresse übermittelt wurde, werde eine Mail von corona-isolationsbescheid@lra-fue.bayern.de aus versendet. Das Gesundheitsamt bittet darum, bei der Testung - soweit vorhanden - eine Mailadresse anzugeben und im Fall einer Infektion auch den Spamordner auf eingehende Mails zu überprüfen. Der Versand per Post werde nach Eingang der Meldung vom Labor mit Blick auf die übliche Postlaufzeiten unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen.
  - Das Gesundheitsamt nehme nach der Mail beziehungsweise dem Brief am Anfang der Isolation im Regelfall keinen Kontakt mehr auf. Auch das Ausfüllen des Online-Fallermittlungsformulares sei nur in Einzelfällen notwendig (etwa wenn ein Isolationsbescheid benötigt wird).
 - Es werde künftig automatisiert kein Isolationsbescheid mehr erstellt. Sollte jedoch einer benötigt werden, könne dieser mittels Online-Fallermittlungsformular angefordert werden (https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1809/). Nach Prüfung der Daten werde der Isolationsbescheid dann erstellt und per Mail zugesendet. Den alternativen Informationsschreiben per Post werde ein Schreiben beigelegt, das ausgefüllt und zurückgesendet werden kann, wenn ein Isolationsbescheid benötigt werde.
 Ein Isolationsbescheid werde nur bei Personen ohne Symptome ausgestellt. "Bei Symptomen benötigen Sie eine Krankschreibung Ihres Hausarztes. Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber Ansprüche nach § 56 IfSG beantragen wollen, ist im Regelfall auch kein Isolationsbescheid notwendig, außer die Isolation weicht von den Vorgaben der AV Isolation ab. Die Isolation kann insoweit und auch in anderen Fällen mit dem positiven PCR-Ergebnis sowie im Falle der vorzeitigen Freitestung mit dem hierfür erforderlichen negativen Testergebnis (PCR- oder Antigentest) nachgewiesen werden", so die Stadt.