Corona in Fürth: Gesundheitsamt ruft nicht mehr an - komplett neue Regeln für Infizierte

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Corona-Test wird nach Infektion nicht mehr negativ: Das steckt hinter dem Phänomen
Trotz überstandener Corona-Infektion zeigen Test weiter ein positives Ergebnis: Fachleute erklären, wieso PCR-Tests und Schnelltests auch nach einer Erkrankung manchmal nicht negativ werden.
Corona-Test wird nach Infektion nicht mehr negativ: Das steckt hinter dem Phänomen
Alexandra_Koch / pixabay

Das Staatliche Gesundheitsamt Fürth hat die Fallbearbeitung positiv getesteter Personen zum heutigen Montag, 14. Februar geändert. So erfolgt zum Beispiel die Kontaktaufnahme zu positiv Getesteten nun nur noch per Mail oder Post.

Aufgrund der weiterhin sehr hohen Corona-Fallzahlen seien vom Bayerischen Staatsministerium für Gesundheit und Pflege neue Vorgaben erlassen worden, die im Staatlichen Gesundheitsamt Fürth ab sofort umgesetzt werden.

"In diesen neuen Vorgaben ist geregelt, dass alle positiv getesteten Personen nicht mehr persönlich durch das Gesundheitsamt kontaktiert werden müssen. Stattdessen können die Betroffenen auch standardisiert über die Pflicht zur Isolation informiert werden, wie das Landratsamt Fürth mitteilt. Eine direkte Kontaktaufnahme wird auf Infektionsgeschehen mit besonders gefährdeten Personengruppen beschränkt. Die Pflicht zur Isolation für positiv getestete Personen besteht allerdings weiterhin sofort nach Bekanntwerden des positiven Testergebnisses aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (AV Isolation) und nicht erst ab der standardisierten Information durch das Gesundheitsamt."

Das Gesundheitsamt Fürth ändere daher das Vorgehen bei der Kontaktaufnahme von per PCR positiv getesteten Personen ab Montag, 14.02.2022:

- Alle per PCR-Test positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen würden vom Gesundheitsamt bevorzugt per Mail oder alternativ per Post über die Isolation und das weitere Vorgehen informiert. Wenn eine Mailadresse übermittelt wurde, werde eine Mail von corona-isolationsbescheid@lra-fue.bayern.de aus versendet. Das Gesundheitsamt bittet darum, bei der Testung - soweit vorhanden - eine Mailadresse anzugeben und im Fall einer Infektion auch den Spamordner auf eingehende Mails zu überprüfen. Der Versand per Post werde nach Eingang der Meldung vom Labor mit Blick auf die übliche Postlaufzeiten unter Umständen einige Tage in Anspruch nehmen.

- Das Gesundheitsamt nehme nach der Mail beziehungsweise dem Brief am Anfang der Isolation im Regelfall keinen Kontakt mehr auf. Auch das Ausfüllen des Online-Fallermittlungsformulares sei nur in Einzelfällen notwendig (etwa wenn ein Isolationsbescheid benötigt wird).

- Es werde künftig automatisiert kein Isolationsbescheid mehr erstellt. Sollte jedoch einer benötigt werden, könne dieser mittels Online-Fallermittlungsformular angefordert werden (https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1809/). Nach Prüfung der Daten werde der Isolationsbescheid dann erstellt und per Mail zugesendet. Den alternativen Informationsschreiben per Post werde ein Schreiben beigelegt, das ausgefüllt und zurückgesendet werden kann, wenn ein Isolationsbescheid benötigt werde.

Ein Isolationsbescheid werde nur bei Personen ohne Symptome ausgestellt. "Bei Symptomen benötigen Sie eine Krankschreibung Ihres Hausarztes. Sollten Sie oder Ihr Arbeitgeber Ansprüche nach § 56 IfSG beantragen wollen, ist im Regelfall auch kein Isolationsbescheid notwendig, außer die Isolation weicht von den Vorgaben der AV Isolation ab. Die Isolation kann insoweit und auch in anderen Fällen mit dem positiven PCR-Ergebnis sowie im Falle der vorzeitigen Freitestung mit dem hierfür erforderlichen negativen Testergebnis (PCR- oder Antigentest) nachgewiesen werden", so die Stadt.

- Kontaktpersonen aus dem Haushalt sowie enge Kontaktpersonen, die einer gefährdeten Personengruppe angehören (etwa ältere oder pflegebedürftige Personen oder Menschen mit Vorerkrankungen) oder häufig Kontakt zu gefährdeten Personengruppen haben, melden sich demnach weiterhin über folgendes Formular https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1053/. Diese gemeldeten Kontaktpersonen würden dann vom Gesundheitsamt kontaktiert. "Alle weiteren Kontaktpersonen informieren Sie bitte selbstständig über Ihr positives Testergebnis."

- Ein Genesenennnachweis könne in den meisten Apotheken oder Arztpraxen erhalten werden. Dazu sei das positive PCR-Ergebnis und ein Personalausweis ausreichend. Das Gesundheitsamt selbst stelle keine Nachweise aus.

Für alle Personen, die bereits vor dem 14.02.2022 per PCR positiv getestet wurden, gelte Folgendes: Auch sie würden per Mail oder Brief kontaktiert und könnten auf oben beschriebene Möglichkeiten einen Isolationsbescheid anfordern, sofern sie einen solchen benötigten. Eine telefonische Kontaktaufnahme durch das Gesundheitsamt erfolge nicht: "Sollten Sie bereits das Online-Fallermittlungsformular ausgefüllt haben, wird Ihnen der Isolationsbescheid nach Prüfung der angegebenen Daten per Mail zugesendet."

Folgende Vorgaben seien in der "Allgemeinverfügung Quarantäne von Kontaktpersonen und von Verdachtspersonen, Isolation von positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen (AV Isolation)" zur Dauer der Isolation bei positiv getesteten Personen geregelt:

- 10 Tage ab Symptombeginn bzw. PCR-Testdatum (zur Berechnung wird das frühere Datum herangezogen)

- Freitestmöglichkeit ab Tag 7 nach Symptombeginn bzw. PCR-Testdatum (zur Berechnung wird das frühere Datum herangezogen) mittels PCR- oder Antigentest. Ein negatives Testergebnis (PCR- oder Antigentest) vor dem 7. Tag verkürzt die Isolation nicht.

- Das Testergebnis einer vorzeitigen Freitestung muss dem Gesundheitsamt übermittelt werden: https://xima.landkreis-fuerth.de/frontend-server/form/provide/1210/

- Zusätzliches Kriterium zur Entlassung sei immer eine mind. 48-stündige Symptomfreiheit

"Hier ein Rechen-Beispiel:

  •  Symptombeginn am 01.02.2022 und positive PCR-Testung am 03.02.2022 = Isolation bis 11.02.2022 (Tag 10 nach Symptombeginn), Freitestmöglichkeit ab 08.02.2022 (Tag 7 nach Symptombeginn)
  •  Positive PCR-Testung am 02.02.2022 und Symptombeginn am 03.02.2022 = Isolation bis 12.02.2022 (Tag 10 nach Testtermin), Freitestmöglichkeit ab 09.02.2022 (Tag 7 nach Testtermin)
  • Positive PCR-Testung am 31.01.2022, keine Symptome = Isolation bis 10.02.2022 (Tag 10 nach Testtermin), Freitestmöglichkeit ab 07.02.2022 (Tag 7 nach Testtermin)"

Die AV Isolation findet ihr hier: https://www.stmgp.bayern.de/coronavirus/rechtsgrundlagen/#Allgemeinverfuegungen

Weitere Informationen zum Thema Corona erhaltet ihr auch auf der Homepage des Landkreises: https://www.landkreis-fuerth.de/corona.html.