Schul- und Kita-Öffnung in Franken im Überblick: Das gilt jetzt in Ihrer Region
Autor: Robert Wagner, Redaktion
Franken, Sonntag, 18. April 2021
Ein Überblick über die momentan in Franken geltenden Regeln für Schulen und Kindertagesstätten.
In obenstehender Karte haben wir für Sie alle Regelungen zu den Öffnungen beziehungsweise Schließungen von Schulen und Kitas in den fränkischen Landkreisen und kreisfreien Städten zusammengefasst.
Ausnahmen: Stand 23.04.2021
Stadt und Landkreis Hof haben im Vergleich zu den Regelungen im Freistaat ihre Corona-Maßnahmen nochmals verschärft. Für den Kita- und Schulbetrieb bedeutet das:
- Die Notbetreuung in Kitas wird nur für Kinder bereitgestellt, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten.
- Distanzunterricht gilt auch für Abschlussklassen - Ausnahmen gibt es nur in sonderpädagogischen Schulen und für unaufschiebbare Prüfungen
Grundsätzliche Regelungen
Ab 12. April 2021 dürfen Schülerinnen und Schüler nur am Präsenzunterricht bzw. an den Präsenzphasen des Wechselunterrichts teilnehmen, die einen negativen Coronatest vorweisen können.
Corona-Selbsttest online kaufen: Angebot bei Aponeo anschauenFür den Unterrichtsbetrieb ab dem 12. April in den verschiedenen Schularten gilt:
Grundschulen/Grundschulstufen der Förderschulen (Jgst. 1 - 4):
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 findet voller Präsenzunterricht (d. h. auch ohne Mindestabstand) statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von 50 bis 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 gilt:
für die Jahrgangsstufen 1 bis 3 findet Distanzunterricht statt.
Für die Jahrgangsstufe 4 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.