Weiterführende und berufliche Schulen sowie Förderschulen ab Jgst. 5:
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 findet Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt.
- Bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 findet Distanzunterricht statt.
Ausgenommen sind: - die Abschlussklassen aller Schularten
- sowie die elfte Jahrgangsstufe an Gymnasien und Fachoberschulen und die entsprechende Stufe der Abendgymnasien und Kollegs:
Hier findet auch bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 Wechsel- bzw. Präsenzunterricht mit Mindestabstand von 1,5 m statt, wenn die Kreisverwaltungsbehörde nichts anderes anordnet.
Kitas
Seit dem 22. Februar 2021 ist im Bereich der Kindertagesbetreuung die Rückkehr in den eingeschränkten Regelbetrieb möglich. Das bedeutet grundsätzlich können alle Kinder ihre Kindertageseinrichtung oder Kindertagespflegestelle wieder besuchen. Erforderlich ist die Betreuung der Kinder in festen Gruppen.
Das gilt aber nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 100. Der Betrieb von Kindertageseinrichtungen, Kindertagespflegestellen, organisierten Spielgruppen für Kinder sowie Maßnahmen zur Ferientagesbetreuung werden in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 100 grundsätzlich untersagt - hier wird Notbetreuung angeboten.
Seit dem 15. März 2021 können in Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer 7-Tage-Inzidenz von unter 50 auch wieder offene Konzepte durchgeführt werden, das bedeutet, dass die Erfordernisse der Betreuung in festen Gruppen entfallen.
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Vorschaubild: © Sven Hoppe/dpa (Symbolbild)