Expertin über Lebensmittelimporte: "Das neue Gesetz löst das Problem nur teilweise"
Autor: Natalie Schalk
Bamberg, Montag, 03. Februar 2020
Die Herkunft von verarbeiteten Lebensmitteln ist aus Sicht der Verbraucherzentralen unzureichend gekennzeichnet.
Wenn Lebensmittel verarbeitet werden, muss in der Regel nicht gekennzeichnet werden, aus welchen Ländern sie ursprünglich stammen. Die Verbraucherzentralen fordern seit Jahren, dass sich das ändert. Daniela Krehl erklärt, warum. Sie ist Fachberaterin Lebensmittel und Ernährung bei der Verbraucherzentrale Bayern.
Was bedeutet es für uns Verbraucher, wenn nicht gekennzeichnet ist, woher die Zutaten unserer Lebensmittel kommen?
Daniela Krehl: Besonders bei Lebensmitteln, die auch in der Heimat wachsen, geht man oft davon aus, dass es sich um regionale Ware handelt. Zutaten wie Sonnenblumenöl oder Beeren können aber auch unnötig weit hergereist sein. Weil die Herkunftsangabe nicht verpflichtend ist, bleibt dies im Dunkeln. So kann es passieren, dass in italienisch anmutenden Tomatendosen mit grün-weiß-roter Flagge chinesische Ware enthalten ist. Die Hersteller spielen mit italienischem Flair. Die Tomaten heißen dann auch Pomo d'oro. Vielen Verbrauchern ist nicht bewusst, dass relativ viele Lebensmittel in verarbeiteter Form aus China kommen.
Glauben Sie, dass die Herkunft nicht deklariert wird, weil sich die Produkte dann besser verkaufen?
Es gibt keine Zahlen darüber, inwieweit die Deutschen chinesische Lebensmittel ablehnen. Statistisch gesichert lässt sich allerdings sagen, dass Verbraucher regionale Produkte bevorzugen. Bei frischem Obst und Gemüse muss die Herkunft ja gekennzeichnet sein. Ich glaube nicht, dass mit chinesischen Äpfeln ein großer Umsatz generiert würde. Anders sieht das bei Apfelsaftkonzentrat aus. Da es sich um verarbeitete Äpfel handelt, muss die Herkunft nicht gekennzeichnet sein. Es kommt zum größten Teil aus China.
Aber eigentlich muss ja alles, was hier verkauft wird, deutschen Lebensmittelstandards genügen.
Die Qualität der Lebensmittel, die bei uns vertrieben werden, muss deutschen, beziehungsweise europäischen Gesetzen entsprechen. Insofern müsste es egal sein, woher die Lebensmittel stammen - und jetzt kommt das große Aber: Zur Einhaltung der Gesetze werden nur stichprobenartige Kontrollen gemacht. Dabei sind die Beanstandungszahlen bei asiatischen Lebensmittel höher als bei heimischer Ware. Chinesische Produkte fallen beispielsweise immer wieder durch erhöhte Pestizidrückstände auf. Ein großes Problem besteht darin, dass die Lebensmittelüberwachung personell sehr schlecht aufgestellt ist, und daher die Kontrollen häufig zu selten durchgeführt werden können.