Erster Schultag in Franken - Polizei mit dringender Warnung
Autor: Strahinja Bućan
Franken, Dienstag, 16. Sept. 2025
Am Dienstag kehren auch die bayerischen Schüler in die Schulbänke zurück. Die Polizei will da besonders wachsam sein - vor allem, um den Kleinen einen sicheren Schulweg zu ermöglichen.
Am Dienstag enden die Sommerferien und damit steht der Start ins neue Schuljahr unmittelbar bevor. Auch für viele Schülerinnen und Schüler in Franken beginnt ab Dienstag (16. September 2025) der Ernst des Lebens.
Um vor allem die motorisierten Verkehrsteilnehmer für die Gefahren des Schulwegs zu sensibilisieren und an die Notwendigkeit eines möglichst umsichtigen Verhaltens im Umgang mit den ABC-Schützen zu erinnern, werden unter anderem die mittelfränkischen Polizeidienststellen ab dem ersten Schultag gezielte Kontrollen durchführen.
Erster Schultag - Polizei mahnt zu Vorsicht im Straßenverkehr
Die eingesetzten Beamten werden ihren Blick hierbei besonders auf das verbotswidrige Halten und Parken vor Schulen und entlang von Schulwegen sowie auf die Einhaltung der jeweils gültigen Geschwindigkeitsvorgaben richten. Zudem bildet die ordnungsgemäße Sicherung der Kinder in den Fahrzeugen (Gurtanlegepflicht, geeignete Kindersitze) einen Schwerpunkt der Kontrollen.
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Konkret in Mittelfranken plant die Polizei auch einen zentralen Infostand - der befindet sich vor einer Grundschule in Ansbach. Im Vorfeld gibt die Polizei vor allem Autofahrern wichtige Tipps mit auf den Weg:
- An Schulen besonders vorsichtig zu fahren und unbedingt die geltenden Geschwindigkeitsbeschränkungen zu beachten
- Vom Gas zu gehen und bremsbereit zu sein, wenn Kinder in Sichtweite sind
- In verkehrsberuhigten Bereichen die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten
- Nicht an Einmündungen, im Kreuzungsbereich, auf Geh- und Radwegen oder an sonstigen Stellen zu parken, an denen es nicht erlaubt ist
- Vor Schulen nicht in zweiter Reihe zu parken und die Haltverbote zu beachten
- An Haltestellen von Bussen und Straßenbahnen immer damit zu rechnen, dass Kinder unvermittelt auf die Fahrbahn laufen könnten
- Kinder nicht im absoluten Haltverbot ein- oder aussteigen zu lassen
- Die Gurtanlegepflicht zu beachten und die Kinder mit den erforderlichen Rückhaltesystemen zu sichern