Coronakrise: In Franken droht das große Gastrosterben
Autor: Klaus Angerstein
Bamberg, Mittwoch, 22. April 2020
Nach Expertenmeinungen hat die aktuelle Situation für viele Hotels und Gaststätten in der Region wohl dramatische Folgen. Wie gehen Betroffene damit um?
Die Corona-Krise hat das Hotel- und Gaststättengewerbe nahezu vollständig zum Erliegen gebracht - auch in Franken. Seit 18. März sind die meisten Gasthäuser, Restaurants und Hotels geschlossen. Und das soll nach Vorstellung der Staatsregierung auch noch bis Pfingsten so bleiben.
In Franken trifft das eine bislang boomende Branche. In den drei Regierungsbezirken registrierte man letztes Jahr noch 25,36 Millionen Übernachtungen. 177 300 Personen verdienten bislang ihr Primäreinkommen durch den fränkischen Tourismus, der jährlich einen Umsatz von 10,5 Milliarden Euro erwirtschaftet.
Große Sorgen beim Verband
Wenn die Betriebe tatsächlich zehn Wochen geschlossen bleiben müssen, dürften das wohl nicht alle überleben. Gerhard Engelmann, Geschäftsführer des Hotel- und Gaststättenverbandes in Mittelfranken, befürchtet Schlimmes: "Angesichts der Situation gerade unserer kleineren fränkischen Betriebe fürchte ich, dass ein Drittel der Betriebe diese Krise, insbesondere wenn sie noch länger anhält, wirtschaftlich nicht überleben wird." Der derzeit diskutierte ermäßigte Mehrwertsteuersatz könnte hier eventuell Abhilfe schaffen. Die Betriebsinhaber sorgen sich natürlich auch um ihr Personal. Wenn es wieder losgeht, braucht es eingespielte Teams für den dann hoffentlich wieder einsetzenden Ansturm auf Frankens gastronomische Betriebe.
Bis dahin dauert es allerdings noch. Keine einfachen Zeiten zum Beispiel für das Servicepersonal, das ohnehin schon im Niedrigverdienstsektor arbeitet. Bei nur 60 Prozent Kurzarbeitergeld und dem ausbleibenden Trinkgeld wissen die meisten kaum, wie sie da über die Runden kommen sollen. Und: Auszubildende erhalten nicht einmal Kurzarbeitergeld.
Der Volkacher Ralph Düker muss seine neun Azubis trotz der Schließung von Restaurant und Hotel weiter bezahlen. Er hat den jungen Leuten gegenüber eine Ausbildungsverpflichtung. Mit der beantragten Soforthilfe könne er in seinem Betrieb allenfalls die Azubis entlohnen - ein Tropfen auf den heißen Stein.
So gehen Betroffene mit der Situation um: