Die Gesetze der Natur: Rechte und Pflichten der Wanderer
Autor: Natalie Schalk
Bamberg, Freitag, 19. Juni 2020
In Feld und Wald gelten verschiedene rechtliche Regelungen. Sven Hähle von der Bayerischen Wanderakademie gibt Orientierung im Paragrafendschungel.
Am Rand eines oberfränkischen Wäldchens entdeckt Sven Hähle weiße und trübrote Blüten auf dem Boden: Lerchensporn. Der Wandertrainer blättert im Pflanzenbestimmungsbuch, findet die Seite, erklärt, dass es sich um den "Hohlen Lerchensporn" mit ganzrandigen Tragblättern handelt - weit verbreitet in ganz Franken.
Als Leiter der Akademie des Bayerischen Wanderverbandes vermittelt Sven Hähle auch Wissen über Flora und Fauna. Ausrüstung für die perfekte Wanderung - hier gibt es alles, was Sie brauchen.
Diese Rechte und Pflichten gelten beim Wandern
Der Verband versteht sich auch als Naturschutzorganisation. "Als die Wanderbewegung zur Zeit der Industrialisierung des 18. Jahrhunderts entstand, ging es um das Naturerlebnis. Je schneller alles tickt, umso mehr sehnen sich die Leute auch heute nach Natur."
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Wer sie genießt, hat ein Interesse daran, sie zu erhalten - nicht nur, weil polizeiliche Sanktionen oder Bußgelder drohen.
Dennoch sollten Wanderer ihre Rechte und Pflichten kennen.
Artenschutz
Pflanzen und Tiere, die unter Naturschutz stehen, dürfen niemals gesammelt, gepflückt, versetzt, verändert, oder sonstwie in ihrem Lebensraum beeinflusst werden.
Das bedeutet beispielsweise auch, dass verboten ist, zu lärmen oder Tiere auf andere Weise zu beunruhigen.