Winterdienst: Nebenstraßen räumen ist eine Zugabe
Autor: Jennifer Opel
Forchheim, Donnerstag, 12. Januar 2017
Die Stadt sagt, das sei nicht grundsätzlich ihre Pflicht alle Straßen zu räumen- trotz Gebühren für die Reinigung der Straßen.
Kaum fällt der Schnee, beginnt irgendwo immer ein kleines Verkehrschaos. Unfälle häufen sich, Anwohner sind genervt vom Schneeschippen und den Straßen, die nicht geräumt sind.
Über das Bürgermeldeportal www.infrankenmelder.deerreichte uns folgende Zuschrift: "Bürger in der Stadt Forchheim müssen ganzjährlich für die Reinigung der Straßen zahlen, jedoch stoppt diese, sobald es Winter wird. In vielen Wohngebieten in Reuth wird bei und nach Schneefall nicht geräumt, da uns mitgeteilt wurde, dass wir hierfür nicht zahlen würden. Das stimmt so nicht!"
Unnötige Gefahrenquellen
Der anonyme Melder berichtet weiter, dass die Gebühr auch in den Wintermonaten fällig wird. "Wir möchten also auch, dass im Winter gereinigt und geräumt wird. Alles andere wäre pure Abzockerei", schreibt er, "ich denke, ich spreche nicht nur für mich alleine, wenn man als Bürger nach Schneefall nicht richtig aus der Ausfahrt herauskommt oder beim Befahren einer bergigen Straße Angst haben muss, ins Rutschen zu kommen. Das sind unnötige Gefahrenquellen, die durch sorgfältiges Räumen aus dem Weg geräumt werden."Die Stadt Forchheim betont, dass die Kommunen die Pflicht haben, die verkehrswichtigen Straßen zu räumen oder zu streuen. Die Pressesprecherin Britta Kaiser erklärt deshalb, dass die Straßen nach Dringlichkeitsstufen eingeteilt werden. "Stufe 1 sind beispielsweise Schulwege, Buslinien, Hauptdurchgangsstraßen, Krankenhauszufahrten", sagt Kaiser. Diese Straßen werden bei Schneefall zuerst geräumt.
"Stufe 2 sind Straßen wie Sammelstraßen in Wohngebieten, die im Anschluss nach der Stufe 1 geräumt werden", führt sie weiter aus. Als Stufe 3 werden Nebenstraßen eingestuft. Sie werden, wenn überhaupt, zum Schluss geräumt. "Sollte sich in Nebenstraßen Glatteis gebildet haben oder die festgefahrene Schneedecke spiegelglatt sein, dann werden diese Nebenstraßen mit Granulat abgestumpft", erklärt Kaiser.
Sie versichert, dass daher kein Zusammenhang zwischen Straßenreinigung und Winterdienst bestehe. "Die Gebühren für den Kehrdienst ergeben sich nämlich aus den sogenannten "Kehrmetern", die pro Jahr zurückgelegt werden. Es wird also bei der Berechnung berücksichtigt, dass im Winter bei Schneefall nicht gekehrt wird", so die Pressesprecherin weiter, "sollte im Winter auch noch zusätzlich gekehrt werden müssen, dann müsste auch in der jährlichen Kalkulation die Straßenreinigungsgebühr entsprechend teurer werden."
SIm Übrigen würden bergige Straßen geräumt, auch wenn diese nicht unbedingt verkehrswichtig sind. Dies ist eine freiwillige Dienstleistung der Stadt Forchheim. Rein rechtlich ist sie nicht dazu verpflichtet. Eine Pflicht besteht jedoch für den Bürger. Darauf weist Pressesprecherin Kaiser hin: "Der Bürger ist dazu verpflichtet, sich im Winter sowohl als Fußgänger als auch als Autofahrer an die Situation anzupassen."