Druckartikel: Werbung an Forchheimer Fassaden muss sich unterordnen

Werbung an Forchheimer Fassaden muss sich unterordnen


Autor: Ekkehard Roepert

Forchheim, Dienstag, 27. Januar 2015

Am Haus Marktplatz 1a darf keine weitere Werbung angebracht werden. Das Gebäude sei schon mit Werbung "vollgestopft", urteilt Bauamtschef Gerhard Zedler. Die Politik stimmt zu, aber nicht jeder in der Geschäftswelt.
Im Gegensatz zum Sparkassenhaus mit seiner dezenten Werbung (links), trägt das gelbe Haus am Marktplatz 1a auf der gegenüberliegenden Straßenseite nicht zum Ensemble-Schutz bei, so die Einschätzung des Forchheimer Bauamtes. Fotos: Barbara Herbst


Werbeanlagen können auch "schön" sein, meint Gerhard Zedler, der Chef des Bauamtes. Doch keinesfalls dürften die Häuser der Altstadt mit Werbeanlagen "überfrachtet werden". Dem Gebäude am Marktplatz 1a droht nach Zedlers Einschätzung so eine Überfrachtung. Daher plädierte er im Bauausschuss am Montag dafür, an der Gebäudefront keine weitere Werbung zuzulassen. Der Bauausschuss folgte diesem Vorschlag einstimmig.
Ein Geschäftsmann der Innenstadt (der nicht namentlich genannt werden will) hält das Vorgehen von Bauamt und Politik für nicht nachvollziehbar. "Um ein einheitliches Bild herzustellen, müssten für jeden die gleichen Regeln gelten." Das sei aber nicht der Fall. Der Geschäftsmann verweist auf den Paradeplatz und die Werbeanlagen an den Geschäften der Südseite.

Statt ein einheitliches Bild zu schaffen würde der Schutz der Fassaden "weggenehmigt".

Überflüssiges Schild
Im Bauausschuss betonte dagegen Gerhard Zedler: "Das zusätzliche Schild an der Nordseite des Gebäudes erscheint überflüssig und führt zu einer Häufung von Werbeanlagen." Das Haus Marktplatz 1a sei schon ziemlich mit Werbeschildern "vollgestopft". Es gehe ja nicht nur um dieses Gebäude, sondern um das "gesamte denkmalgeschützte Ensemble" in jener Ecke der Innenstadt.
Das dem Marktplatz 1a gegenüberliegende Sparkassenhaus zum Beispiel falle durch "dezente Werbung" auf. Als weitere Beispiele für "schöne Werbeanlagen" der Innenstadt nannte Zedler den Tabakladen in der Hauptstraße oder die Läden von Taifun, Jeans Fritz, Fielmann, S. Oliver und Uhren Bauer.
Das Kriterium für "schöne Werbung" aus Sicht des Bauamtes: Die Erkennbarkeit des Gebäudes muss in seiner Form und Gestalt erhalten bleiben. Gerhard Zedler: "Die Werbeanlage muss einen untergeordneten Teil der Fassade einnehmen".