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Weilersbach beschließt Einbahnstraße zur B 470


Autor: Pauline Lindner

Weilersbach, Sonntag, 23. Sept. 2018

Bauvorhaben in Reifenberg und das Baugebiet "Im oberen Eylein" an der B 470 beschäftigten den Gemeinderat von Weilersbach.
Auf der B 470 bei Weilersbach. Eine neues Baugebiet wirft Fragen der Anbindung an die Bundesstraße auf. Foto: Josef Hofbauer


Am Ortsende von Reifenberg Richtung Vexierkapelle besteht Bauinteresse. Dem Wunsch einer Erbengemeinschaft kann die Gemeinde Weilersbach entsprechen. Sie hat für ein Grundstück für den Teil, der nicht zur ausgewiesenen Biotopfläche gehört, beschlossen, eine Einbeziehungssatzung aufzustellen. Das ist allerdings nach heute gültigen Regeln ein Verfahren, welches fast so aufwendig wie ein kleiner Bebauungsplan ist. "Es wird", so schätzt Bürgermeister Gerhard Amon (CSU), "etwa acht Monate dauern. Denn auch eine Einbeziehungssatzung muss öffentlich ausgelegt werden." Die Kosten des Ganzen müssen die Eigentümer übernehmen. Festgelegt wird das in einem städtebaulichen Vertrag. Amon rechnet mit Verfahrenskosten von 7000 bis 8000 Euro. Es muss die Zufahrt über einen privaten Weg geschaffen werden. Das Abwasser sowie das Regenwasser müssen per Hebewerk in den vorhandenen Kanal geleitet werden.

Zweiter Bürgermeister Marco Friepes (CSU/AB) fragte denn auch gleich, wie es sei, wenn den Eigentümern die Kosten zu hoch sind. Im Vertrag werde Vorkasse vereinbart, sicherte Amon zu.

Auch das Nachbargrundstück soll bebaut werden. Im Grundsatz hat die Gemeinde nichts dagegen, verlangt aber ein Bodengutachten. Denn dieses Grundstück liegt unterhalb der Straße zur Kapelle in einem hangrutschgefährdeten Gelände, wie schon für den Straßenausbau festgestellt wurde. Bis das Gutachten vorliegt, hat der Gemeinderat einstimmig die Ausweisung als Wohnbaufläche zurückgestellt.

Schneeräumen in der Nebenstraße

Seit zwei Jahren räumt die Gemeinde den Schnee in der Sandleite nicht mehr. Die vier Anliegerfamilien hätten das gerne wieder. Aber die Rechtssituation der kleinen Nebenstraße der Waldstraße ist kompliziert. Es kam vor zwei Jahren zum Vorschein, dass sie eine Privatstraße ist. Die Haftpflichtversicherung der Kommunen verbietet das Räumen von privatem Gelände. Das Problem rührt aus dem Notarvertrag her, den die heutigen Bewohner mit dem ursprünglichen Grundeigner geschlossen haben. Hierbei wurde die Straßenfläche nicht an die Gemeinde abgetreten und auch nicht öffentlich gewidmet. An einem "Nachwidmen", so die Anfrage von Anton Dennerlein (Bürgerrecht), hat die Gemeinde kein Interesse, müsste sie doch auch den Unterhalt der Straße übernehmen.

Amon befürchtet eine Sogwirkung, weil es noch mehr Privatstraßen im Ort gibt. Sie entstanden vielfach deshalb, weil in der Vergangenheit oft eine schnelle Lösung für Bauvorhaben gewählt wurde, ohne die langfristigen Konsequenzen zu bedenken, merkte Amon an.

Baugebiet "Im oberen Eylein"

An anderen Stellen im Gemeindegebiet dagegen hat man zu lange gezögert. So beim Bebauungsplan für das Gelände "Im oberen Eylein", das zwischen Bebauung und B 470 liegt. Schon 1996 war der Plan Thema im Rat. In zwischen haben sich die Anforderungen an Einmündungen in Kreisstraßen verschärft. Vor allem, wenn sie wie hier außerhalb der Ortsgrenze liegen. Das Kreisbauamt muss in einem solchen Fall eine Linksabbiegerspur fordern, wie bei Einmündungen in der freien Flur.

Der Aufwand sei objektiv zu groß für das kleine Baugebiet, noch dazu, weil erwartet wird, dass ein Teil der Grundstücke nicht allzu bald bebaut wird. Als Lösung stellte Planer Max Brust eine Einbahnregelung vor, nach der man über die Kapellenstraße einfährt und das Gebiet zur Kreisstraße hin verlässt. "Wenn wir es nicht so machen, ist die Sache gestorben", betonte Amon, als die Fraktion Bürgerrecht die Lösung als widersinnig bezeichnete.

Knackpunkt ODE-Stein

Knackpunkt in dieser Angelegenheit ist die Lage des ODE-Steins. Durch ihn ist das rechtliche Ende einer Ortsdurchfahrt durch die Regierung festgelegt. Die Zufahrt zum "Eylein" liegt nur wenige Meter außerhalb, unmittelbar nach dem letzten Unterweilersbacher Haus. Ob das rechtliche Ortsende, wenn das Baugebiet existiert, verlegt wird?

Vorläufig sieht Amon eine Lösung der kuriosen Situation nur im Zusammenhang mit dem angedachten Kreisverkehr anstelle der Ampel. Doch dieser Umbau soll erst mit dem Bau der Ostspange (Umgehungsstraße Forchheim der B 470) kommen, und der wiederum ist laut Staatlichem Bauamt nicht vor 2030. Gegen drei Stimmen entschied sich der Rat für die vorgestellte Einbahnregelung.

Ersterwähnung erst 1109

Friepes teilte dem Rat mit, dass es ein neues Datum der Ersterwähnung von Weilersbach gebe: das Jahr 1109. Bislang ging man von 1062 aus. In einer Doktorarbeit wurde herausgearbeitet, dass ein damals urkundlich erwähntes "Tutelesbach" nicht mit Weilersbach identisch sei, sondern im Raum Dormitz gelegen sei. "Wir haben also unsere 900-Jahr-Feier verpasst", resümierte Friepes. Er schlug als Ersatz vor, den Adventsmarkt 2019 mit einem Mittelaltermarkt zum kleinen Jubiläum zu ergänzen.