Wegen Lärmbelästigung Nachbarn bedroht
Autor: Theresa Schiffl
Ebermannstadt, Donnerstag, 22. November 2018
Ein Mann aus Ebermannstadt musste sich vor Gericht wegen Körperverletzung und Bedrohung verantworten.
Ganz sicher war sich der Angeklagte nicht mehr, was an den zwei Tagen, an denen er sich mit seinen Nachbarn gestritten hatte, passiert war. Anfang Juni war es zwischen dem 33-Jährigen aus Ebermannstadt und seinen Nachbarn, die über ihm wohnten, zum Streit gekommen.
"Ich kam an dem Abend von einer Feier heim und hatte auch etwas getrunken. Ich war wohl etwas zu laut und dann standen meine Nachbarn auf einmal zu dritt vor meiner Tür und sagten mir ich solle die Musik leiser machen", erklärt der Angeklagte.
Geschädigte erlitt Schürfwunde
Laut seiner Aussage kam es zum Wortgefecht. Zunächst hatte der Mann aus Ebermannstadt den Freund der Nachbarstochter von seiner Tür weggestoßen, wodurch er gegen seine Freundin prallte, die sich an der Wand eine kleine Schürfwunde am Ellenbogen zu zog. Der 23-Jährige und der Angeklagte hätten sich daraufhin Minuten lang nur angestarrt. "Dann habe ich ihn am Kopf geschüttelt, aber nicht schlimm", erklärte der Angeklagte.
Streitgespräch eskalierte
Laut den Zeugenaussagen, sei die Situation jedoch nicht so abgelaufen. "Wir waren nur zu zweit", erklärt der 23-Jährige. Er und seine Freundin hätten sich von der lauten Musik des Angeklagten gestört gefühlt und baten ihn deswegen darum, diese leiser zu machen.
"Daraufhin meinte er zu mir ,Von dir lass ich mir gar nichts gefallen'. Zu meiner Freundin hat er dann noch gesagt ,Wenn ihr jetzt nicht hoch geht, schlag ich deinem Freund auf die Fresse." Seine Freundin bestätigte den Tathergang.
Am nächsten Tag wollte sich der 33-Jährige bei seinen Nachbarn entschuldigen. Zunächst versuchte er das telefonisch. Daraufhin fragte dieser, ob er rauf kommen und sich persönlich entschuldigen kann. Nachdem der Vater dies abgelehnt hatte, ging der Mann aus Ebermannstadt trotzdem hinauf zu der anderen Wohnung und klopfte. "Es stimmt aber nicht, dass ich einfach in die Wohnung rein gegangen bin", rechtfertigt sich der Mann. Das jedoch konnte der Zeuge und dessen Sohn widerlegen. "Ich habe ihn dann wieder zur Tür hinaus geschoben", sagte der Vater aus. Daraufhin habe der Angeklagte mit den Worten "Komm raus alter Mann, ich bring dich um!" wild gegen die Tür gehämmert.
Richterin Silke Schneider schloss sich dem Plädoyer der Staatsanwaltschaft an und verurteilte den 33-Jährigen wegen Körperverletzung, Hausfriedensbruch und Bedrohung zu fünf Monaten Freiheitsstrafe mit einer Bewährungszeit von drei Jahren, 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit, sowie die Übernahme der Kosten des Verfahrens.