Druckartikel: Wegen Kieferbruch ein zweites Mal vor Gericht

Wegen Kieferbruch ein zweites Mal vor Gericht


Autor: Pauline Lindner

Forchheim, Freitag, 29. Sept. 2017

Ein Mittdreißiger legte Einspruch gegen seine Verurteilung ein. Dafür präsentierte er dem Gericht einen neuen Zeugen.
Amtsgericht  ForchheimFoto: Martin Rehm


120 Tagessätze sollte ein Mittdreißiger zahlen, weil er alkoholisiert einen anderen Mann so heftig ins Gesicht geschlagen hatte, dass dieser einen langwierigen Kieferbruch erlitt. Gegen den Strafbefehl hat der Schläger Einspruch eingelegt, so dass nun eine Hauptverhandlung angesetzt war. An deren Ende nahm er aber seinen Einspruch zurück.

Passiert ist das ganze am 2. Januar. Noch von den Silvesterfeiern alkoholisiert lief der Mann die Bamberger Straße entlang und überholte einen Passanten, den er wohl kannte. Der wollte ihn zur Rede stellen und packte ihn dabei am Kragen seiner Jacke. Für den Angeklagten war das eine "ungute Situation", er wollte in Ruhe gelassen werden. Er schlug er dreimal kräftig zu - so heftig, dass dem anderen der Kiefer brach.


Schneider fragt kritisch nach

Bei seiner Schilderung des Hergangs räumte der Angeklagte ein, "kein Recht zum Zuschlagen" gehabt zu haben. Das veranlasste Richterin Silke Schneider zu der Frage: "Warum haben Sie dann Einspruch eingelegt?" - "Damit er die Wahrheit sagt", war die Antwort.

Dazu kam noch, dass der Angeklagte erst jetzt zur Hauptverhandlung einen Zeugen mitbrachte, der ihm eine Notwehrsituation bescheinigen sollte. Der Zeitpunkt irritierte die Richterin, noch dazu, weil der Angeklagte in der Zeit nach dem Geschehen für die Polizei nicht erreichbar war.
Ausdrücklich wies Schneider daraufhin, dass auch eine Verschärfung der Strafe möglich sei. "120 Tage für einen Kieferbruch, das ist mäßig." Denn bis heute leidet der Geschädigte unter den Folgen des Bruchs und muss in der Folge ein weiteres Mal operiert werden.

Nach Rücksprache mit seinem Verteidiger Helmut Streit beschränkte der Angeklagte seinen Einspruch auf die Anzahl und die Höhe der Tagessätze. Doch die waren seinem Einkommen entsprechend richtig bemessen. So entschloss sich der Angeklagte am Ende doch zur Rücknahme. Es bleibt also bei 120 Tagessätzen zu 40 Euro.