Viel Lärm um einen Pinzberger Bolzplatz
Autor: Franz Galster
Pinzberg, Mittwoch, 28. Oktober 2015
Seit Jahren liegt die Pinzberg mit einem Bewohner im Clinch, der sich von einem Fußballfeld massiv in seiner Ruhe gestört fühlt. Jetzt liegt eine Lösung in Reichweite.
Anlässlich der Fußball-WM im Jahr 2006 hatte der Deutsche Fußball-Bund (DFB) ein 1000-Spielfeld-Programm aufgelegt. Auch die Gemeinde Pinzberg hatte sich seinerzeit beworben und sogar den Zuschlag für ein Mini-Spielfeld bekommen. Im Jahr 2008 wurde es auf dem Schulgelände im Ortszentrum eröffnet.
Bis 2013 wurde das Spielfeld regelmäßig von Freizeitsportlern genutzt, dann war es aber mit der Freude für die Verantwortlichen vorbei. Ein Anlieger fühlte sich untragbar belästigt und klagte gegen den Freistaat.
Derzeit liegt ein Antrag des Klägers beim Verwaltungsgericht auf außerschulische Nutzungsuntersagung vor. Einige Schritte sind mittlerweile erfolgt.
Die Gemeinde hat nach einem gerichtlichen Vergleich eine Benutzerordnung erlassen und Schilder angebracht, die auswärtigen Sportlern die Benutzung untersagen. Damit sollte die Spielfrequenz auf dem Platz reduziert werden.
Der Kläger hat in diesem Zeitraum keine Aufzeichnungen mehr gemacht. Andere Anlieger bestätigten nach einem Schreiben der Gemeinde, dass der Spielbetrieb zuletzt tatsächlich deutlich zurückgegangen sei. Eine 3,10 Meter hohe Lärmschutzwand aus Holz wird noch errichtet. Sie wird seitlich jeweils 2,50 Meter über das Spielfeld hinausragen.
Seitliche Verlängerung
Das Landratsamt Forchheim, die in der Sache die Gemeinde Pinzberg vertritt, bot zur Güte eine Höhe von 3,20 Meter an und sieht diese auch als ausreichend an. Der Kläger lehnt dies allerdings ab und fordert stattdessen eine seitliche Verlängerung der Schutzwand von vier Metern. Gemeinderat Michael Schmitt (FW) sieht hier eine "mögliche Geschichte ohne Ende". Das spiegelt auch die Befürchtung des ganzen Gremiums wider: Man fürchtet immer neue Forderungen kommen, selbst wenn es zwischenzeitlich eine Einigung gegeben habe. Letzten Endes würde die Gemeindevertretung einer seitlich vier Meter langen Verlängerung bei einer Höhe von 3,10 Meter zustimmen, "wenn der Antragsteller verbindlich erklärt, dass damit keine weiteren Ansprüche aus dem Spielbetrieb des Minifeldes unter Berücksichtigung des gerichtlichen Vergleichs geltend gemacht werden".
Am Ende ist hier auch das Landratsamt gefordert, eine wasserdichte Lösung zwischen allen Parteien sicherzustellen.