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Verdi geht wegen Sonntagen vor Gericht


Autor: Jennifer Opel

Forchheim, Freitag, 17. März 2017

Forchheim hält sich nicht an die Vorgaben bei verkaufsoffenen Sonntagen, sagt die Gewerkschaft und erklärt, wieso die Außenstadt ausgeschlossen bleibt.
In der Fußgängerzone war am verkaufsoffenen Sonntag im März viel los.  Foto: Jennifer Hauser


Der verkaufsoffene Sonntag vom 5. März beschäftigt noch immer einige Menschen - vor allem aber auch Paul Lehmann, Gewerkschaftssekretär bei Verdi Oberfranken. "Bis zum 24. März soll geklärt werden, ob wir die Klage durchführen", erklärt er, "aber es sieht gut aus."

Die Klage, von der er spricht, richtet sich gegen die Verordnung der Stadt. Verdi empfindet die verkaufsoffenen Sonntage, wie sie in der Stadt Forchheim durchgeführt werden, nämlich als nicht rechtskonform. "Derzeit hat in Bayern aber wohl keine Kommune eine rechtssichere Verordnung", sagt Lehmann. Das heißt auch, dass nicht nur gegen die Forchheimer Verordnung vorgegangen wird. Die Klage gegen die der Stadt Bayreuth läuft zum Beispiel schon.


Formale Mängel waren bekannt

Anscheinend war dies auch in Teilen bekannt. "Seitens der Verwaltung und unterzeichnet vom OB wurde dem Stadtrat heuer eine Beschlussvorlage auf den Tisch gelegt, innerhalb welcher null verkaufsoffene Sonntage angestrebt waren", schreibt CSU-Stadtrat Udo Schönfelder noch am verkaufsoffenen Sonntag an die Presse, "dies begründet mit formalen Mängeln, die man im Vorfeld bei etwas gutem Willen beheben hätte können." Schönfelder und seine CSU setzen weiter auf vier verkaufsoffene Sonntage. Diese beschloss der Stadtrat im Januar auch.


Jahrmarkt als Grund

Paul Lehmann hat aber noch mehr am Forchheimer verkaufsoffenen Sonntag auszusetzen: "Ein verkaufsoffener Sonntag braucht ja einen Grund. In Forchheim ist es der Jahrmarkt, aber der Markt muss flächenmäßig größer als die Flächen der verkaufsoffenen Geschäfte sein", erklärt der Gewerkschaftssekretär. Die Stadt müsse dies nachweisen und sei zusätzlich verpflichtet, eine Prognose zu erstellen, ob die Besucher eher wegen der geöffneten Geschäfte oder wegen des Jahrmarktes kommen. "Beides hat die Stadt Forchheim nie eingereicht", sagt Lehmann.

Eine weitere Aktivität ist Paul Lehmann am 5. März in Forchheim sauer aufgestoßen: Ein Möbelhaus außerhalb der Innenstadt hatte geöffnet und verkaufte, obwohl der Stadtrat die Unternehmen außerhalb der Innenstadt explizit ausgeschlossen hatte.


Stadtratsbeschluss umgangen


Udo Schönfelder bezieht auch hierzu Stellung: "Aufgrund eines Urteils des Bundesverwaltungsgerichts ist tatsächlich die Zulässigkeit von verkaufsoffenen Sonntagen außerhalb der Innenstadt massiv eingeschränkt worden". Er sagt, die verkaufsoffenen Sonntage in Gänze seien gefährdet gewesen, hätte man die Außenstadt inkludiert.

"Der Beschluss des Stadtrats ist klar umgangen worden", summiert auch Lehmann, "hier sind der Stadtrat und der OB jetzt gefragt." Denn das eigentliche Problem war nicht die Öffnung, denn das Möbelhaus hatte vom Ordnungsamt die Genehmigung erhalten. "Am Donnerstag vor dem verkaufsoffenen Sonntag habe ich einen Anruf bekommen und wurde darauf aufmerksam gemacht", sagt Lehmann, "das Ordnungsamt hatte nach Paragraf 65 der Gewerbeordnung die Erlaubnis erteilt. Wir haben das nicht ganz so gesehen und Einspruch bei der Regierung von Oberfranken eingelegt."


Gewerbeordnung rechtfertigt Öffnung nicht


Der Paragraf 65 der Gewerbeordnung besagt: "Eine Ausstellung ist eine zeitlich begrenzte Veranstaltung, auf der eine Vielzahl von Ausstellern ein repräsentatives Angebot eines oder mehrerer Wirtschaftszweige oder Wirtschaftsgebiete ausstellt und vertreibt oder über dieses Angebot zum Zweck der Absatzförderung informiert."
Dies würde eine Sonntagsöffnung legitimieren. Bei besagtem Möbelhaus sei aber keine solche Messe oder Ausstellung absehbar gewesen. "Die Regierung von Oberfranken hat dann befunden, dass es sich um einen vorgeschobenen Grund handelt und die Sonntagsöffnung deshalb nicht rechtmäßig ist. Das wurde auch an das Landratsamt weitergegeben. Dieses hätte die Öffnung untersagen müssen." Lehmann macht dem Forchheimer Landratsamt in diesem Zusammenhang aber keinen Vorwurf. "Zeitlich war das alles sehr knapp", räumt er ein. "Aber es kann eigentlich nicht sein, dass das Ordnungsamt das erlaubt."


Künftiges Vorgehen


Lehmann erzählt auch, dass er sich am verkaufsoffenen Sonntag die Lage im Möbelhaus angeschaut habe. "Es waren ein paar Aussteller da, aber nicht das, was in der Gewerbeordnung vorgesehen ist." Deshalb rät er allen anderen Unternehmen außerhalb der Innenstadt, die nun eine ähnliche "Hausmesse" oder "Ausstellung" planen, davon ab, so etwas zu organisieren. Der Gewerkschaftsvertreter warnt: "Wenn sich beim nächsten Mal wieder so etwas abzeichnet, greifen wir ein."