Verbraucherschützer klagen gegen Raiffeisenbank - Richter grübeln
Autor: Ekkehard Roepert
Forchheim, Dienstag, 16. Dezember 2014
Das Urteil im Streit zwischen Verbraucherschützern aus Rednitzhembach und den Vereinigten Raiffeisenbanken will der Bundesgerichtshof erst im Januar verkündet.
Die Karlsruher Richter scheinen ins Grübeln gekommen zu sein. Denn üblicherweise berät sich der Senat des Bundesgerichtshofes (BGH) und verkündet unmittelbar danach. Am Dienstag, im Fall der Unterlassungsklage gegen die Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg war das anders.
Ab 9.30 Uhr beriet der Senat - etwa zwei Stunden lang. Doch verkünden werden die Richter ihre Entscheidung erst am 27. Januar. Für Professor Norbert Gross aus Karlsruhe ist das ein Hinweis, dass der Streit um die Buchungsposten der Raiffeisenbank "dem Senat graue Haare bereitet haben könnte".
Norbert Gross ist Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof und hat dort am Dienstag die Schutzgemeinschaft für Bankkunden vertreten. Wie berichtet, streitet die Schutzgemeinschaft (ein Verein mit bundesweit 450 Mitgliedern) seit zwei Jahren mit den Vereinigten Raiffeisenbanken Gräfenberg-Forchheim-Eschenau-Heroldsberg.
Der Verbraucherschutz-Verein (mit Sitz in Rednitzhembach) betont, dass jede Bank ihren Kunden fünf Freiposten gewähren muss und nicht für jede Buchung 35 Cent verlangen darf.
Die Raiffeisenbank wiederum weist darauf hin, dass sie ihren Kunden diese Freiposten gewährt, aber besagte Klausel aus formalen Gründen dennoch in ihren Preisaushang aufgenommen habe. Im Oktober 2012 hatte sich das Landgericht Bamberg und im April 2013 das Oberlandesgericht Bamberg mit dem Fall beschäftigt. Beide Male bekamen die Vereinigten Raiffeisenbanken Recht, weil die Bamberger Richter im Sinne einer EU-Richtlinie entschieden. Diese sogenannte Zahlungsdienste-Richtlinie ermöglicht es, theoretisch für jede Buchung Geld zu verlangen.
"Es liegt nahe, dass auch der Bundesgerichtshof im Sinne der Richtlinie entscheiden wird", sagte Rechtsanwalt Norbert Gross am Dienstag. Möglicherweise würden sich die Richter einfach auf das EU-Gesetz berufen. "Ich meine aber, da müsste man tiefer einsteigen", betont Gross. Vor dem Senat hat er die Auffassung vertreten, dass "eine Richtlinie der EU zu diesem Thema für den deutschen Bankkunden nachteilig ist."
Denn, so die Gross-Argumentation, bisher war für die Kunden ja eine bestimmte Anzahl von Buchungen frei. Würden EU-weit Gebühren verlangt, dann hat der Verbraucher zwar theoretisch die Chance, Vergleiche anzustellen. Doch das sei ja nur für Großkunden ein Vorteil - und nicht für den normalen Kunden und schon gar nicht für den Kunden im ländlichen Raum. Daher, so der Rechtsanwalt aus Karlsruhe, schaffe die EU-Richtlinie zwar eine Dienstleistungsfreiheit - "doch für den Verbraucher ist es ein Nachteil."
Wolfgang Holler, der Vorstandsvorsitzende der Vereinigten Raiffeisenbanken, war am Dienstag nach Karlsruhe gefahren, um die Beratung des Senates mitzuerleben. Holler wird seine Einschätzung über den Ausgang des Rechtstreites am Mittwoch in einer Pressekonferenz abgeben.