Verbotene Küsse in Forchheim
Autor: Pauline Lindner
Forchheim, Donnerstag, 25. Februar 2016
Wegen einer Liebelei mit einer 13-Jährigen landet ein 22-Jähriger vor dem Amtsgericht. Das Geschehen würde er am liebsten ungeschehen machen.
Er war 22 und sie war gerade 13 geworden, als sie sich im Sommer 2015 kennenlernten. Das war, als er auf jüngere Geschwister ihrer Freundin aufpasste. Und wie es so geht, verliebte sich das Mädchen in den jungen Mann. Geküsst haben sie sich, offenbar heftig, denn Knutschflecken sind dokumentiert.
"Ich mag in sehr; wir sind offiziell ein Paar", gab das Mädchen denn auch bei der Polizei zu Protokoll. Und: "Ihm machte mein Alter nichts aus." Der Sachverhalt landete aber bei der Polizei und wurde bis zur Anklage weiterverfolgt, denn allein die Tatsache sexueller Kontakte mit Personen unter 14 Jahren steht unter Strafe. Die Küsserei räumte der junge Mann unumwunden ein, auch wenn er sie jetzt gern ungeschehen machen würde.
Ausdrücklich betonte er in der Verhandlung vor Amtsrichterin Silke Schneider, dass er von weiteren sexuellen Handlungen wegen des Alters des Mädchens Abstand genommen habe.
Langjährige Drogensucht
Deswegen hat der Mann schon eine Verurteilung wegen Diebstahls hinter sich. Er war zu einer Freiheitsstrafe von zwei Monaten verurteilt worden, die für drei Jahre zur Bewährung ausgesetzt wurde. Die auferlegten 80 Arbeitsstunden hat er auch schon abgeleistet. Zudem ist er richtiggehend froh, dass er einen Bewährungshelfer hat. "Damit ich nicht wieder in dieselbe Sache reinrutsche", sagte er und meint damit seien Drogenkonsum, mit dem er schon mit 13 oder 14 Jahren begonnen haben will. Seine Sucht hat ihm schon etliche, allerdings milde Sanktionen nach dem Jugendstrafrecht eingebracht. Ein Jahr sei er nun clean, gibt er an.
Auch für Staatsanwalt Markus Reznik ist das Geschehen vom Sommer "der unterste Rand der möglichen sexuellen Handlungen" und keineswegs das, was der Gesetzgeber als Grundfall des sexuellen Missbrauchs von Kindern vor Augen hatte.
Er wie auch Verteidigerin Mareen Basler hielten den jungen Mann für recht unreif; eher für einen, der mitmachte, als das Mädchen die Initiative zu einer Beziehung ergriff. Der Staatsanwalt beantragte deshalb neun Monate Freiheitstrafe bei einem Strafrahmen, der ab sechs Monaten beginnt und bei zehn Jahren endet.
Da die jetzige Tat vor der Verhandlung wegen des fast datumsgleichen Diebstahls angesetzt war, muss auch die dort ausgesprochene Strafe einbezogen werden und eine einheitliche Strafe gebildet werden.
150 Stunden Sozialarbeit
So verurteilte ihn die Richterin zu acht Monaten wegen des sexuellen Missbrauchs und bildet eine Gesamtstrafe von neun Monaten, die wiederum zur Bewährung ausgesetzt wird. Dazu kommt die Auflage, 150 Stunden Sozialarbeit zu leisten. Der junge Mann nahm das Urteil des Forchheimer Gerichts unverzüglich an.