Druckartikel: Urteil in Forchheim: Mann misshandelt seine Ehefrau und bricht ihr die Nase

Urteil in Forchheim: Mann misshandelt seine Ehefrau und bricht ihr die Nase


Autor: Ronald Heck

Forchheim, Donnerstag, 06. Juli 2017

Ein 41-Jähriger wurde in Forchheim wegen häuslicher Gewalt gegen seine Frau verurteilt. Das entscheidende Beweisstück liefert er selbst.
Vor dem Amtsgericht Forchheim musste sich ein 41-Jähriger wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten: Unter anderem soll er Ende 2015 seiner Ehefrau absichtlich mit dem Kopf gegen die Nase geschlagen haben. Symbolfoto: Maurizio Gambarini/dpa


Er sei "ausgetickt", war im Anamnese-Bogen der psychiatrischen Ambulanz zu lesen. Das Schriftstück war das entscheidende Beweismittel, das Richterin Silke Schneider vollends von der Schuld des Angeklagten überzeugte. Kurioserweise legte die Verteidigung das Papier in der Verhandlung am Donnerstagmorgen vor.

Vor dem Amtsgericht Forchheim musste sich ein 41-Jähriger wegen Körperverletzung und Beleidigung verantworten: Er soll seine Ehefrau in drei Fällen körperlich misshandelt, ihr Hämatome und Schmerzen zugefügt haben und in einem Fall ins Gesicht gespuckt und sie beleidigt haben. Die gemeinsamen Kinder waren währenddessen in der Wohnung. Der schlimmste Tatvorwurf: Ende 2015 soll er seiner Ehefrau absichtlich mit dem Kopf gegen die Nase geschlagen haben, so stark dass die Nase dadurch brach.


Eine zerrüttete Ehe

Im Laufe der Verhandlung wurde deutlich, dass der Nasenbeinbruch der traurige Höhepunkt einer zerrütteten Ehe war. Sowohl der angeklagte Ehemann als auch das 38-jährige Opfer berichteten von vielen Streitereien. Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe und versuchte sich mit den Eheproblemen zu rechtfertigen. Ende 2015 sei wieder ein Streit eskaliert und seine Frau sperrte sich im Auto ein. Weil er nicht wollte, dass sie wegfährt, habe er sie aus dem Fahrzeug holen wollen. "Ich habe sie am Kopf genommen und wollte sie aus dem Auto ziehen. Dabei bin ich mit der Stirn auf ihre Nase gestoßen", erklärte der 41-Jährige. Die verletzte Ehefrau fuhr danach mit ihrer Mutter ins Krankenhaus. Kurz nach dem Vorfall zog der Mann erst in eine Pension und ging dann freiwillig in die psychiatrische Ambulanz. Wegen Angst- und Panikattacken, wie er sagte.

Das war der Zeitpunkt, als die Verteidigerin Christina Lepper der Richterin den Anamnese-Bogen vorlegte. "Ich wundere mich ein bisschen. Denn in dem Schreiben steht das Gleiche, wie die Geschädigte es schildert", sagte die Amtsrichterin. Und die Klinik nehme nur das auf, was der Mann bei der Einweisung gesagt hat. Der Beschuldigte blieb aber dabei, dass es keine Absicht gewesen sei. Die anderen Vorwürfe seien "gelogen".

Die Ehefrau erzählte eine andere Version. Damals war sie gerade am Anfang der dritten Schwangerschaft, der Mann habe davon gewusst. Nachdem sie ihn gefragt habe, wie viel Bier er getrunken hätte, sei er ausgetickt. Zu der Zeit sei ihr Mann sehr labil und gestresst gewesen. Der Ehemann habe sie aus dem Bett gezogen und beschimpft. "Ich habe Angst bekommen und hatte nur noch einen Gedanken: Wie komme ich hier raus?", erinnert sich die Zeugin. Sie rannte in die Garage, setzte sich ans Steuer und habe überlegt, wegzufahren, berichtete die 38-Jährige mit zittriger Stimme. Ihr Mann habe die Autotür aufgeschlossen, sie herausgezogen und ihr eine Kopfnuss verpasst. "Er hat ausgeholt und mir den Kopf gegen die Nase geschlagen." Auf die blutende Nase habe der Ehemann durchaus schockiert reagiert. Beleidigungen und gewalttätige Auseinandersetzungen habe es öfters gegeben. Die beiden neun- und siebenjährigen Töchter hätten das mitbekommen.


"Sonst bricht eine Nase nicht"

Die Staatsanwältin betonte am Ende der Verhandlung, dass das Attest belege, dass "er ihr absichtlich eine Kopfnuss gegeben hat." Die Verteidigerin hingegen plädierte auf fahrlässige Körperverletzung. Die freiwillige Einweisung in die Klinik verdeutliche außerdem, dass er eingesehen habe, "dass es so nicht weitergeht". Der Angeklagte erklärte: "Die Trennung ist eingeleitet. Ich würde mich freuen, wenn es damit zu Ende ist."

Richterin Schneider verurteilte ihn zu 150 Tagessätzen à 90 Euro. Sie sieht es als bewiesen an, dass er seine Frau mit der Kopfnuss verletzten wollte. "Man muss sehr weit ausholen, sonst bricht eine Nase nicht." Das vorgelegte Attest beweise den Vorwurf. Von Einsicht sei der Mann weit entfernt. Erst durch den Nasenbeinbruch "waren Sie schockiert, dass Mal Blut geflossen ist", so Schneider.