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Ungerechtigkeit im Forchheimer Straßenverkehr? Wie sich Bürger gegen die Polizei wehren können


Autor: Ronald Heck

Forchheim, Dienstag, 20. Oktober 2020

Tobias Lukoschek hat im Internet eine vermeintlich unrechtmäßige Polizeihandlung angeprangert und viele Reaktionen hervorgerufen. Was jeder Bürger aktuell tun kann, wenn es zum Konflikt mit Gesetzeshütern kommt.
Tobias Lukoschek lehnt sich beim Autofahren öfters an. Der 25-jährige Forchheimer vermutet, das könnte ihm zum Verhängnis geworden sein. Foto: Ronald Heck


"Für diejenigen, die sich scheinbar hilflos ausgeliefert fühlen, müsste man sich etwas Besseres überlegen", ärgert sich Tobias Lukoschek. Der 25-Jährige hatte eine unschöne Begegnung mit der Polizei im Forchheimer Straßenverkehr. Seine Geschichte sorgte im Internet für zahlreiche Reaktionen und wirft die Frage auf: Was können Bürgerinnen und Bürger im Landkreis Forchheim tun, wenn sie sich von Polizeibeamten ungerecht behandelt fühlen?

Der Konflikt ereignete sich am Freitag, kurz vor 19 Uhr. Lukoschek war im Auto auf dem Heimweg, als ihn eine Polizeistreife kurz nach der Piastenbrücke stoppte. Zunächst hielt er es für eine normale Verkehrskontrolle, damit lag er falsch. Die Beamten beschuldigen Lukoschek: Vom Polizeiauto aus hätten sie ihn mit dem Handy am Steuer gesehen. Ihm drohen jetzt mindestens 100 Euro Bußgeld und sein erster Punkt in Flensburg. Der 25-Jährige beharrt vehement auf seiner Unschuld. Lukoschek hat eine Freisprechanlage im Pkw, sein Smartphone wäre in der Jackentasche auf dem Beifahrersitz gewesen, während der Autofahrt hätte er es nicht in die Hand genommen.

Schlechte Erfahrung mit Staatsgewalt

Zwischen den Beamten und dem Forchheimer kam es zum Disput. "Ich war dann auch etwas in Rage, weil ich zu Unrecht beschuldigt wurde", sagt Lukoschek. Sofort rief er seine Freundin, die Anwältin ist, an. Da sei einer der Polizisten unfreundlich geworden und habe ihn in einem "autoritären Ton" aufgefordert, das Telefonat mit seinem Rechtsbeistand zu beenden. Bis zu dieser Polizeikontrolle habe Lukoschek nie schlechte Erfahrungen mit der Staatsgewalt gemacht und betont: "Die Polizei ist maximal wichtig. Die meisten Beamten nehmen ihren Job ernst und sind für den Bürger da, so wie es sein soll." Aber die vermeintliche Ungerechtigkeit will der stellvertretende FDP-Kreisvorsitzende nicht einfach hinnehmen und will sich juristisch dagegen wehren.

Das sei sein gutes Recht, sagt der Dienststellenleiter der Polizeiinspektion Forchheim, Jochen Prinzkosky. Der leitende Polizist bestätigt, dass es den Konflikt während der Verkehrskontrolle am Freitagabend in Forchheim gab. Es seien keine Forchheimer Polizisten, sondern Nürnberger Unterstützungskräfte der Bereitschaftspolizei gewesen, die Lukoschek stoppten. Die Beamten hätten sich korrekt verhalten. Natürlich könnten sich auch Polizisten irren. Aber: "In dem Fall haben es zwei Beamte gesehen. Der Konflikt, dass Aussage gegen Aussage steht, kommt natürlich häufig vor. Den Rest muss das Gericht bewerten."

Prinzkosky leitet seit drei Jahren die Inspektion in Forchheim. Einsprüche gegen Strafen gebe es öfters. Aber die Richter würden nicht automatisch den Beamten Glauben schenken, betont er. Polizisten hätten vor Gericht ebenso die Beweislast und müssten beispielsweise detailliert das vorgeworfene Vergehen glaubhaft machen.

In einer Facebook-Gruppe prangert Lukoschek den Vorfall an und fragt, ob andere Forchheimer ähnliche Erfahrungen gemacht hätten. Der Beitrag ruft unter den Internetnutzern viele Reaktionen hervor, über 100 Kommentare sammeln sich unter dem Post.

"Beleidigende Vorwürfe"

Oftmals kolportierte "Fangquoten" bei der Polizei oder Gerüchte, es gebe polizeiliche "Maschen", dementiert der Forchheimer Dienstellenleiter vehement: "Ein deutliches Nein! Diese Vorwürfe finde ich fast schon beleidigend", sagt Prinzkosky. Gerade aktuell seien seine Polizeikollegen ohnehin unheimlich gefordert. Wegen "Handy am Steuer" käme es häufig zu schweren Verkehrsunfällen, die Verfolgung sei gewünscht und notwendig.

Lukoschek sieht dennoch ein Gerechtigkeitsdefizit. Der 25-Jährige sei in der privilegierten Lage, sich juristisch wehren zu können. Viele "normale Bürger" würden einen Rechtsstreit aber scheuen und stattdessen die Ungerechtigkeit in Kauf nehmen. "Dadurch, dass ich es am eigenen Leib erfahren habe, kam bei mir der Rechtsstaatsgedanke auf: Inwieweit kann der Bürger sich wehren?"

Außer Gericht: Wo sich Bürger über Polizisten beschweren können

1. Direkt an die örtliche Polizeiinspektion Der Leiter der Forchheimer Polizeidienststelle, Jochen Prinzkosky, rät: Wer in Konflikt mit der örtlichen Polizei gerät, könne sich jederzeit vor Ort beim Dienststellenleiter beschweren. "Oftmals hilft bereits ein klärendes Gespräch", meint der leitende Polizist.

2. Petitionsausschuss des Landtages Was viele nicht wissen: Der Petitionsausschuss am Bayerischen Landtag behandelt Einzelpetitionen. Das bedeutet, Bürgerinnen und Bürger können ihre Anliegen einreichen und so das Parlament einschalten. Der Landtag kann unter andrem auch bei Beschwerden über Polizei und Ordnungsamt tätig werden. Bürger können ihre Petition direkt online unter www.bayern.landtag.de/petition-einreichen einreichen. Dies geht auch schriftlich per Post oder per Fax.

3. Der Bayerische Bürgerbeauftragte Seit diesem Jahr hat der Forchheimer Landtagsabgeordnete Michael Hofmann (CSU) die Position des Bürgerbeauftragten der Bayerischen Staatsregierung inne. Er soll Bürgerinnen und Bürgern helfen, wenn Sie Schwierigkeiten mit Behörden und Ämtern haben. Ein Kontaktformular steht auf www.buergerbeauftragter.bayern bereit.

4. Interne Ermittlungen der Polizei Sollte es sich um Straftaten von Polizeibeamten handeln: Das Bayerische Landeskriminalamt ist für Ermittlungen gegen Polizisten bei wegen im Dienst begangener Straftaten zuständig. Die Dienststelle für interne Ermittlungen für Nordbayern ist unter 089/1212-1899 zu erreichen. Eine unabhängige Beschwerde-Stelle gibt es in Bayern nicht.